Feuerwerk und Böller aus Polen
: Legal oder Straftat? Die wichtigsten Fakten zu Silvester 2025

Wie viele Böller und Raketen für Silvester 2025 darf man aus Polen einführen? Welche Strafen drohen in Deutschland? Worauf man beim Kauf sicherer Pyrotechnik achten muss.
Von
Lisa Klopp-Jaber
Cottbus
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ARCHIV - Beschlagnahmtes Silvester-Feuerwerk aus Polen liegt am 16.11.2016 in einem speziellen Container beim Hauptzollamt in Frankfurt (Oder) (Brandenburg). Hier lagern einige hundert Kilogramm Silvester-Feuerwerk, was in Deutschland verboten ist. (zu dpa-KORR «Auf dem Rücksitz das Kind und die Tüte Silvester-Böller - Zoll warnt» vom 27.12.2017) Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Feuerwerk in Polen kaufen: Erlaubt oder verboten?

Patrick Pleul/dpa

Viele Brandenburger, Sachsen und Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern fahren kurz vor Silvester nach Polen, um günstiges oder besonders lautes Feuerwerk zu kaufen. Doch genau hier passieren jedes Jahr teure Fehler. Denn nicht alles, was in Polen frei erhältlich ist, darf in Deutschland eingeführt oder gezündet werden. Schon wenige illegale Feuerwerkskörper können zu hohen Bußgeldern, Strafverfahren und sogar Beschlagnahmungen führen. Gleichzeitig gibt es klare Regeln, wie viele Raketen, Batterien und Böller man transportieren darf und woran man in Polen zugelassene, sichere Pyrotechnik erkennt. Hier findest du die wichtigsten Fakten, bevor du über die Grenze fährst, damit der Einkauf legal bleibt und keine böse Überraschung folgt.

Übersicht:

  • Wer darf was an Raketen, Böllern, Feuerwerk über die Grenze einführen
  • Diese Strafe droht
  • Worauf muss man achten, um sichere Pyrotechnik im Ausland zu kaufen
  • Wie viele Feuerwerkskörper dürfen im Auto transportiert werden

Feuerwerk aus Polen über die Grenze bringen: erlaubt oder verboten?

Der deutsche Zoll informiert auf einer Webseite, was Personen über die deutsch-polnische Grenze bringen dürfen und was nicht. Das deutsche Sprengstoffrecht teilt Pyrotechnik der Gefährlichkeit nach in vier Kategorien ein – F1 bis F4. Diese Kategorien sind an der Grenze zwischen Deutschland und Polen erlaubt.

Polnische Feuerwerkskörper der Kategorie F1

F1-Pyrotechnik sind Kleinstfeuerwerke und stellen eine geringe Gefahr dar. Das sind zum Beispiel Feuerwerkscherzartikel, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Brummkreisel oder kleine Vulkane.

Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen das ganze Jahr über von Personen über 12 Jahren eingeführt werden. Minderjährige unter 12 Jahren dürfen keine Böller, Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Gegenstände von Polen nach Deutschland bringen.

Pyrotechnik der Kategorie F2 aus Polen

F2-Feuerwerkskörper sind Kleinfeuerwerke, welche eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und nur im Freien in abgegrenzten Bereichen benutzt werden dürfen. Zur Kategorie F2 gilt beispielsweise Silvesterfeuerwerk, Raketen, Batterien und Böller.

F2-Pyrotechnik darf von volljährigen Personen ganzjährig über die Grenze gebracht werden. Personen unter 18 dürfen keine Böller oder Feuerwerk aus Polen nach Deutschland bringen.

Achtung, es gibt eine Ausnahme: Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2, die nur mit besonderer Erlaubnis vertrieben, überlassen oder verwendet werden dürfen, dürfen nicht über die Grenze von Polen nach Deutschland gebracht werden. Das sind beispielsweise Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse, „Celebration Cracker“, sogenannte Schwärmer oder auch Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz. Diese Waren brauchen eine spezielle Erlaubnis der zuständigen Überwachungsbehörde.

Feuerwerk und Böller der Kategorie F3 und F4 vom Polenmarkt

Pyrotechnik der Kategorie F3 sind Mittelfeuerwerke. Von diesen Waren geht eine mittlere Gefahr aus, doch der Lärmpegel ist für die menschliche Gesundheit jedoch nicht gefährdend. Die F3-Feuerwerkskörper dürfen nur in weiten offenen Bereichen im Freien gezündet werden.

F4-Feuerwerkskörper sind Großfeuerwerke, von denen eine große Gefahr ausgeht. Diese dürfen nur durch ausgebildete Personen mit Fachwissen benutzt werden.

Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 braucht eine besondere Erlaubnis vom Zoll oder der zuständigen Überwachungsbehörde. Dort muss man den berechtigten Umgang mit den Feuerwerkskörpern nachweisen.

Strafe und Zoll: Raketen, Böller und Feuerwerk aus Polen

Das Sprengstoffgesetz verbietet die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern aus Polen. Feuerwerkskörper müssen nach den Vorschriften des Gesetzes zugelassen sein. Die Reisefreimengen gilt nicht für Pyrotechnik, die nicht zugelassen ist. Nicht zugelassene Raketen, Böller und Feuerwerk werden beschlagnahmt. In dieses Fällen wird immer ein Strafverfahren eingeleitet.

Wichtig: Diese Regeln gelten nicht nur für die Grenze zu Polen, sondern für alle Grenzen – zum Beispiel auch zu Frankreich, Schweiz, Österreich oder Tschechien. Möchten Reisende Feuerwerkskörper aus Drittstaaten, die nicht der EU angehören, einführen, müssen sie diese gesondert beim Zoll anmelden – das gilt für alle Feuerwerkskörper der Kategorien F1, F2, F3 und F4.

Böller, Raketen, Feuerwerk vom Polenmarkt: Worauf achten

Sichere Raketen, Böller und Feuerwerkskörper haben ein Zulassungszeichen, das CE-Zeichen. Bei Pyrotechnik aus dem Ausland fehlt oft das Zulassungszeichen. Fehlt es, sollte die Ware nicht gekauft werden.

Die vorgeschriebene Kennzeichnung ist eine vierstellige Registriernummer (zum Beispiel 0589 für die BAM) und trägt ein CE-Zeichen. Die Bundesanstalt für Materialprüfung und -forschung (BAM) informiert darüber auf ihrer Webseite. Geprüftes Feuerwerk ist anhand der Registriernummer und des CE-Zeichens in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle erkennbar. Beide Kennzeichen müssen vorhanden sein. Die ersten vier Ziffern der Registriernummer geben Aufschluss darüber, welche benannte Stelle in Europa das Feuerwerk geprüft hat. Die Kennnummer 0589 steht für die BAM.

Ein Beispiel für eine Registriernummer, die von der BAM vergeben wurde, ist 0589 - F2 - 1234. F2 steht für Feuerwerk der Kategorie F2, 1234 ist eine fortlaufende Nummer.

Es ist auch wichtig sicherzustellen, dass eine deutsche Gebrauchsanleitung vorhanden ist.

Merkmale von sicheren Raketen, Böllern, Feuerwerk aus Polen

  • Registriernummer
  • Feuerwerkskörper-Kategorie (F1 oder F2)
  • deutsche Gebrauchsanweisung
  • Nettoexplosivstoffmasse (NEM) für Knallkörper: maximal 6 Gramm
  • Nettoexplosivstoffmasse (NEM) für Batterien: maximal 500 Gramm
  • CE-Kennzeichnung mit 4-stelliger Zahl, zum Beispiel 0589

Es komme oft vor, dass Feuerwerkskörper aus dem Ausland gefälschte Zulassungszeichen haben. Der deutsche Zoll warnt, dass man keine Pyrotechnik ohne vorgeschriebene Kennzeichnung und/ oder ohne Informationen über die Herkunft kaufen und mitnehmen sollte.

Warum sind illegale Feuerwerkskörper gefährlich?

Illegale Knallkörper können zu schweren Verletzungen führen, da sie oft nicht nur Schwarzpulver enthalten, sondern auch einen äußerst reaktiven Blitzknallsatz oder eine deutlich größere Nettoexplosionsmasse (NEM).

Es besteht keine Gewährleistung dafür, dass genügend Zeit zwischen dem Anzünden und der Explosion des Knallkörpers bleibt, um einen sicheren Abstand einzuhalten.

Das Entzünden eines Knallkörpers in der Hand kann schwerwiegende Verletzungen verursachen, wie schwere Verbrennungen, den Verlust von Fingern und Gehörschäden.

Wie viele Raketen, Böller und Feuerwerk im Auto transportieren

Will man Feuerwerkskörper im Auto mitnehmen, gelten bestimmte Regeln. Pyrotechnik der Kategorien F1 und F2 der Gefahrenklasse 1.4 darf bis zu einem Bruttogewicht von bis 50 kg brutto im Auto transportiert werden. Brutto heißt: Gesamtgewicht inklusive aller pyrotechnischen Substanzen und Materialien, einschließlich Verpackung. Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 der Gefahrenklasse 1.1 bis 1.3, dürfen bis zu einem Bruttogewicht von 5 kg transportiert werden, sofern diese Feuerwerkskörper einzelhandelsgerecht abgepackt sind.