Newcastle-Krankheit in MOL
: 70.000 Tiere müssen bei Seelow getötet werden

In einem Hähnchenmastbetrieb in Sachsendorf wurde die Newcastle-Krankheit nachgewiesen. Der gesamte Bestand muss jetzt gekeult werden.
Von
Peter Grenz
Seelow
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Risiko wegen Newcastle-Krankheit auch in Thüringen hoch: ARCHIV - 09.12.2021, Baden-Württemberg, Münsingen: Hühner aus ökologischer Tierzucht stehen auf einem Biolandhof im Warmbereich des Stalls. (Symbolbild) (zu dpa: «Newcastle-Krankheit: Ministerium warnt vor Seuchengefahr») Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

In einem Geflügelbetrieb in Sachsendorf bei Seelow wurde die Newcastle-Krankheit nachgewiesen. 70.000 Hühner müssen jetzt getötet werden. (Archivbild)

Marijan Murat/dpa
  • In Sachsendorf bei Seelow wurde Newcastle-Krankheit bestätigt (18. März 2026).
  • Hähnchenmastbetrieb in Lindendorf betroffen: rund 70.000 Tiere werden getötet.
  • Schutzzone: 3 km Radius, Teile u. a. von Küstriner Vorland, Alt Tucheband, Lindendorf, Podelzig.
  • Überwachungszone: 10 km, mehrere Orte teils betroffen, u. a. Seelow, Lebus, Golzow.
  • Ursache wird ermittelt; strikte Biosicherheit empfohlen; Verfügung im Amtsblatt Nr. 15/2026.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wie der Landkreis Märkisch-Oderland informiert, ist am 18. März 2026 erstmals ein Fall der Newcastle-Krankheit in einem Geflügelbestand bestätigt worden. Betroffen ist ein Hähnchenmastbetrieb in der Gemeinde Lindendorf im Ortsteil Sachsendorf mit rund 70.000 Tieren. Der gesamte Bestand muss jetzt aus tierseuchenrechtlichen Gründen getötet werden.

Vor diesem Hintergrund weist der Landkreis auf die aktuell geltenden Regelungen und notwendigen Schutzmaßnahmen hin. Um den Seuchenbestand wird eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Hierzu gehören die Gemeinden Küstriner Vorland (teilweise), Alt Tucheband (teilweise), Lindendorf (teilweise) sowie Podelzig (teilweise).

Ebenfalls wird eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Hierzu gehören folgende Städte und Gemeinden: Zechin Bleyer-Genschmar (teilweise), Golzow, Küstriner Vorland (teilweise), Alt Tucheband (teilweise), Reitwein, Podelzig (teilweise), Lebus (teilweise), Zeschdorf (teilweise), Fichtenhöhe (teilweise), Lindendorf (teilweise), Lietzen (teilweise), Vierlinden (teilweise), Seelow (teilweise), Seelow (teilweise) und Gusow-Platkow (teilweise).

Die entsprechende Allgemeinverfügung mit den zu treffenden Maßnahmen und Auflagen wurde im Amtsblatt des Landkreises Märkisch-Oderland (Nr. 15/2026) veröffentlicht und ist verbindlich zu beachten.

Ursachen noch nicht bekannt

Die Ursache des Seucheneintrags sei derzeit Gegenstand laufender Ermittlungen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises. Bekannt sei jedoch, dass die Übertragungswege denen der Geflügelpest (H5N1) ähneln. Eine Verbreitung könne demnach insbesondere über die Luft, kontaminierte Materialien sowie über Anhaftungen an Schuhwerk, Kleidung oder Maschinen erfolgen.

Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Landkreis werden dringend gebeten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und strikt einzuhalten. Dazu gehören vornehmlich die Hygienemaßnahmen beim Betreten der Stallanlagen sowie die Vermeidung unnötiger Kontakte zu Geflügelbeständen.

Der Landkreis Märkisch-Oderland wird fortlaufend über die weitere Entwicklung informieren. Eine entsprechende Themenseite auf der Webseite wird derzeit eingerichtet.