Polizeikontrolle in Seelow: Ford-Fahrer muss Kennzeichen abgeben – der Grund

Nach der Überprüfung seines Fahrzeuges in Seelow, musste deren Fahrzeugführer die Kennzeichen abgeben. (Symbolbild)
Marijan Murat/dpa- Am 3. Juni 2025 musste ein 47-jähriger Ford-Fahrer in Seelow nach einer Polizeikontrolle seine Kennzeichen abgeben.
- Der Grund: kein Versicherungsschutz.
- Ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet.
- Strafen könnten Fahrerlaubnisentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe sein.
- Unversicherte Fahrer haften bei Unfällen persönlich.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Am Dienstagabend, dem 3. Juni 2025, geriet ein 47-jähriger Mann in den Fokus einer Streifenwagenbesatzung der Polizei, als er mit seinem Ford Galaxy eine Tankstelle in der Diedersdorfer Straße in Seelow ansteuerte.
Die Beamten entschieden sich, sowohl den Fahrer als auch das Fahrzeug einer genaueren Kontrolle zu unterziehen – eine Entscheidung, die sich schnell als gerechtfertigt herausstellte.
Fahrzeug ohne Versicherungsschutz
Bei der Überprüfung stellten die Polizisten fest, dass für den Ford kein Versicherungsschutz bestand – ein klarer Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge in Deutschland. Damit durfte das Fahrzeug eigentlich gar nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
Die Konsequenzen ließen nicht lange auf sich warten: Der Mann musste noch vor Ort die Kennzeichentafeln von seinem Wagen entfernen und den Beamten aushändigen. Außerdem leiteten die Polizisten ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Die Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist nun an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben worden.
Empfindliche Strafen drohen
Das Führen eines nicht versicherten Fahrzeugs stellt in Deutschland eine Straftat dar. Wer erwischt wird, dem drohen unter anderem der Entzug der Fahrerlaubnis sowie Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe. Darüber hinaus gefährden diejenigen nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Im Falle eines Unfalls ohne Versicherungsschutz haften der Fahrer und unter Umständen auch der Fahrzeughalter, auf dessen Namen das Fahrzeug zugelassen ist, für den entstandenen Schaden persönlich.

