Rettungsdienst in MOL: Gebührenbescheide für Fehlfahrten kommen, Höhe noch offen

Notarzt und Rettungswagen im Einsatz auf der B1 bei Seelow. Der Rettungsdienst MOL stellt nun rückwirkend die Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze den Patienten in Rechnung. (Archivfoto)
Peter Grenz- Der Rettungsdienst Märkisch-Oderland stellt Fehlfahrten ab Ende April in Rechnung – rückwirkend ab 2025.
- Grundlage ist ein OVG-Urteil, das Querfinanzierung über reguläre Gebühren als rechtswidrig einstufte.
- MOL hat seit 2019/2020 eigene Tatbestände für Fehlfahrten, die laut Landkreis weiterhin gelten.
- Der Kreistag entscheidet am 15. April über die Höhe; Kassen zahlen nur bei Transport nach § 60 SGB V.
- Der Rettungsdienst mahnt: nur bei echten Notfällen anrufen, im Zweifel hilft der Notruf bei der Einschätzung.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein Urteil mit Folgen: Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 28. Januar 2026, dessen schriftliche Begründung nun vorliegt, hat auch im Landkreis Märkisch-Oderland Konsequenzen.
Das Gericht erklärte eine strittige Rettungsdienstgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming für unwirksam. Tragender Grund ist die festgestellte Querfinanzierung sogenannter Fehlfahrten und Fehleinsätze über die Rettungsdienstgebühren.
Dieses Vorgehen sei rechtswidrig, weil damit Gebührenschuldner mit Kosten belastet würden, welche sie nicht verursacht hätten. Entstehende Kosten sind verursachergemäß aufzuteilen, so das Gericht.
Fehleinsätze in MOL mit entsprechender Satzung abrechenbar
Wie der Landkreis Märkisch-Oderland dazu informiert, hat das Oberverwaltungsgericht zugleich sehr ausführlich Möglichkeiten dargelegt, wie Fehlfahrten und Fehleinsätze rechtssicher über eigene Gebührentatbestände in den Rettungsdienstgebührensatzungen abgebildet werden können. Solche Regelungen seien durch das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz nicht ausgeschlossen.
Eine entsprechende Regelung hat der Landkreis Märkisch-Oderland bereits in seiner Gebührensatzung 2019/2020 eingeführt – sie gilt bis heute fort. Wie Pressesprecherin Lisa Jahn weiterhin dazu mitteilt, bereitet der Landkreis Märkisch-Oderland zusammen mit der Gemeinnützigen Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH und den Kostenträgern derzeit die Rückrechnung der Rettungsdiensteinsätze des Jahres 2025 vor.

Ein Rettungswagen des Rettungsdienstes Märkisch-Oderland. Für entstandene Leerfahrten erhalten Patienten nun rückwirkend ab 1. Januar 2025 einen Gebührenbescheid.
Peter GrenzHierzu gehört auch die neuerliche Anpassung der Gebühren in der Rettungsdienstgebührensatzung zum 01.01.2025. Im Zuge dieser Rückrechnung werden alle Fehlfahrten und Fehleinsätze gegenüber den jeweiligen Gebührenschuldnern geltend gemacht, kündigt der Landkreis nun an.
Die Kostenträger hatten die Übernahme dieser Kosten im vergangenen Jahr bereits abgelehnt, da eine entsprechende Kostenübernahmepflicht (nach § 60 SGB V) nicht besteht. Laut Gesetz bekommt der Rettungsdienst seine Kosten nur erstattet, wenn ein Transport erfolgt ist.
Ab Ende April werden die Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze, die nach dem 1. Januar 2025 entstanden sind, nunmehr per Gebührenbescheid den jeweiligen Patientinnen und Patienten zugestellt, so Daniel Werner, Geschäftsführer vom Rettungsdienst MOL. Über die genaue Höhe der zu zahlenden Gebühren wird jedoch noch der Kreistag in der kommenden Sitzung am 15. April 2025 entscheiden.
Der Geschäftsführer macht in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich: Der Rettungsdienst ist kein Ersatz für den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Der Rettungsdienst solle ausschließlich in echten Notfällen alarmiert werden – auch, um unnötige Einsätze und künftig vermeidbare Kosten zu verhindern. Dennoch sollte niemand davor zurückschrecken, den Notruf zu wählen. Im Zweifel bekomme man dort Unterstützung bei der Frage, ob ein Notfall vorliegt oder nicht.


