MOZ+MOZ+Rettungsdienst in MOL
: Was das Urteil zu Fehlfahrten für die Patienten bedeutet

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Krankenkassen die Kosten für Fehlfahrten nicht tragen müssen. Das sagen Rettungsdienst und Landkreis MOL dazu.
Von
Peter Grenz
Seelow, Strausberg
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Einsatzfahrzeuge vom Rettungsdienst MOL in der Wache Strausberg: Wer muss nach einem aktuellen Urteil künftig die Kosten für Fehlfahrten tragen?

Einsatzfahrzeuge vom Rettungsdienst MOL in der Wache Strausberg: Wer muss nach einem aktuellen Urteil künftig die Kosten für Fehlfahrten tragen?

Peter Grenz