MOZ+MOZ+Sexueller Missbrauch in Seelow
: Kinderschutz bleibt in MOL auf der Tagesordnung – ein Kommentar

Der Beschluss des BGH zur Revison des Urteils gegen den Sexualstraftäter aus Seelow hat die Debatte zum Strafmaß erneut aufflammen lassen. Wichtiger ist aber etwas anderes.
Von
Ulf Grieger
Seelow
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Der Bundesgerichtshof (BGH): Der sechste Strafsenat hat sich mit dem Urteil des Landgerichts zum Sexualstraftäter Marvin H. aus Seelow beschäftigt.

Uli Deck/dpa