Vogelgrippe in Märkisch-Oderland: Landkreis weitet Stallpflicht für Geflügel aus

Wegen der derzeit hohen Gefährdungslage durch die Geflügelpest weitet der Landkreis Märkisch-Oderland die angeordneten Schutzmaßnahmen mit sofortiger Wirkung aus. Was nun gilt. (Symbolbild)
Stefan Sauer/dpa- Landkreis Märkisch-Oderland verschärft Maßnahmen gegen Geflügelpest – Stallpflicht für gewerbliches Geflügel.
- Private Geflügelhalter sollen Bestände schützen und Kontakt zu Wildvögeln meiden.
- Ausstellungen, Märkte und Handel mit Geflügel vorerst für 30 Tage verboten.
- Neue Schutzverordnung gilt seit dem 29. Oktober 2025 und wird je nach Lage angepasst.
- Ziel: Eindämmung der hochpathogenen aviären Influenza (Vogelgrippe).
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Aufgrund der derzeit hohen Gefährdungslage durch die Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza) hat der Landkreis Märkisch-Oderland neue Schutzmaßnahmen ergriffen. Diese zielen darauf ab, die Ausbreitung des Virus zu verhindern und vor allem gewerbliche Geflügelhalter zu unterstützen. Wie die Pressesprecherin Johanna Seelig dazu informiert, gilt die neue Allgemeinverfügung ab sofort.
Gemäß Allgemeinverfügung haben „alle Geflügelhalter des Landkreises Märkisch-Oderland, die gewerbsmäßig Geflügel halten, haben ihr Geflügel und gehaltene Vögel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) in geschlossenen Ställen zu halten oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, noch oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.“
Für privaten Geflügelhalter, die sich außerhalb der Schutz- und Überwachungszonen befinden, gilt eine Empfehlung. Diese werden dringend geraten, ihre Bestände entsprechend der Anordnungen der Allgemeinverfügung zu schützen, um auch einen Beitrag zur Eindämmung der Seuche zu leisten. Insbesondere soll der Kontakt zu Wildvögeln, von denen derzeit eine hohe Gefährdung ausgehe, möglichst vermieden werden. „Innerhalb der Zonen gilt die Stallpflicht auch für private Geflügelhalter“, stellt Pressesprecherin Johanna Seelig noch einmal ausdrücklich klar.
Zur weiteren Eindämmung der Geflügelpest hat der Landkreis darüber hinaus Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, untersagt. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass der Erreger über den Transport und Kontakt zwischen Tieren unterschiedlichster Herkunft verbreitet wird.
Die Allgemeinverfügung ist am 29. Oktober 2025 in Kraft und ist zunächst für die Dauer von 30 Tagen gültig, heißt es vom Landkreis. Je nach Entwicklung der Lage werde der Landkreis Märkisch-Oderland die Situation fortlaufend bewerten und bei Bedarf Anpassungen vornehmen.

