Die Faktenlage: Seit nunmehr neun Jahren wohnt Familie Hölzer im Kiefernweg, einem Stichweg, der von der Waldpromenade abzweigt. Im Jahr 2013 von der Gemeindevertretung bestätigten und rechtsgültigen  Flächennutzungsplan ist das Areal anders als viele andere an Straßen angrenzende Gebiete als Sondergebiet Erholung ausgewiesen. Es gibt aber auch noch weitere derartige Sondergebiete, zum Beispiel an der Rosa-Luxemburg-Straße.
Zu Ostern hatte die Familie Post vom Bauordnungsamt bekommen. Man sei darauf hingewiesen worden, dass Baumaßnahmen erfolgt seien, heißt es darin. Eine weitere Prüfung habe ergeben, dass Personen dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dies sei eine rechtswidrige Nutzung, gegen die nun vorgegangen werde. Es wird auf den Flächennutzungsplan, die Gefahr einer "Splittersiedlung" im Außenbereich und daraus folgende Verpflichtungen der Gemeinde verwiesen. Eine nachträgliche Baugenehmigung sei nicht in Aussicht, die Wohnnutzung folglich illegal. Es wird eine "Ordnungsverfügung" angekündigt, nach deren Zustellung das Wohnen binnen drei Monaten eingestellt werden müsste.
Da der Familie als Termin zunächst der 8. Juli genannt wurde, hatte sie Angst, dass dann bereits die Uhr zu ticken beginnt. Sie stellte die Misere auch bei der Einwohnerfragestunde der jüngsten Gemeindevertretersitzung dar. Man habe es 2002 als Bauland gekauft, von dem Sondergebiet nichts mitbekommen. Eine passende Mietwohnung zu finden, wäre schwierig, Kinder müssten aus Kita und Schule, ein Gewerbe aufgegeben werden ....
Mehrere Gemeindevertreter setzten sich für eine Lösung ein, auch weil noch weitere Familien betroffen sind. Es wurde aber auch darauf verwiesen, dass man ursprünglich keinen derartigen Präzedenzfall schaffen wollte. Vorgeschlagen wurde, sich zunächst um eine Aussetzung des Verfahrens bei der Baubehörde zu bemühen.
Deren Chefin Carla Bork machte auf MOZ-Nachfrage deutlich, dass es sich bislang nur um eine Anhörung handele, erst dann Androhung und Umsetzung folgen würden. Man könne natürlich das Verfahren aussetzen, wenn erkennbar werde, dass an einer entsprechenden Planung gearbeitet werde. Laut Bürgermeister Patrick Gumpricht war ohnehin beabsichtigt, den Flächennutzungsplan anzufassen und dafür Geld im Haushalt eingestellt. Allerdings um mehr Gewerbeflächen zu schaffen. Die Idee: Bei der Gelegenheit könnte man sich mit der Problematik Kiefernweg mit befassen. Eine Kostenbeteiligung der Betroffenen inbegriffen.
Wenn es gewollt sei, sei eine Änderung des Flächennutzungsplans nebst Bebauungsplan für das derzeit als Außenbereich eingestufte Gebiet im Parallelverfahren der einzige Weg, sagt Carla Bork. Die Verwaltung vom Amt Märkische Schweiz als Träger der Planungshoheit müsste sich der Sache annehmen. Dirk Siebenmorgen von der Amtsverwaltung sicherte auch Bemühungen um eine Lösung zu, sieht aber ein positives Ende damit noch nicht in Sicht. Er erinnerte an einen Beschluss vom Oktober 2019. Seinerzeit hat die Gemeindevertretung eine Änderung der Nutzungsart in Wohnbaufläche abgelehnt, ist einem Protokoll vom Juni 2020 zu entnehmen. Im Ratsinformationssystem ist der zitierte Beschluss zwar in der Tagesordnung der Sitzung zu finden, die Vorlage selbst jedoch nicht. Im Amtsblatt Januar 2020 wird als Ergebnis aus nicht öffentlicher Sitzung vermeldet, die Gemeindevertretung habe für den Kiefernweg mit 15:1 eine bauordnungsbehördliche Maßnahme beschlossen.
Fristverlängerung gewährt
Zudem verwies Siebenmorgen darauf, dass Belange der Landesplanung berücksichtigt werden müssen. Die lehnt Splittersiedlungen in der Regel ab und gesteht Gemeinden nur eine begrenzte Ausweisung neuer Wohnbauflächen zu. "Es wird sich im Verfahren zeigen, was geht."
Unterdessen hat es in dieser Woche noch ein Gespräch beim Bauordnungsamt gegeben. Vermittelt habe das der Märkisch-Oderländer Landtagsabgeordnete Franz Wiese (AfD), hieß es. Zu den Ergebnissen ließ sich Silvana Hölzer nicht viel entlocken, kommentierte lediglich, es habe sich "viel versprechend" angehört. Auch ihre Anwältin wollte über Inhalte nichts verlauten lassen, um Fortschritte nicht zu gefährden. Bei vorangegangenen Telefongesprächen war dem Vernehmen nach jedenfalls schon einmal eine Fristverlängerung bis Ende August eingeräumt worden.
Carla Bork hatte vor der Runde erklärt, ein illegaler Zustand sei nicht zu dulden, ihre Behörde müsse "angemessen"  reagieren. "Das Rechtsverständnis in der Bevölkerung ist bisweilen nicht so ausgeprägt, wenn eigene Interessen betroffen sind", sagte sie.