Bürgermeisterwahl 2026 in Strausberg
: Neue Briefwahl-Regel - das müssen Wähler wissen

Die Stadt Strausberg ändert bei der Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters das Verfahren zur Briefwahl: Wahlunterlagen laufen jetzt über den städtischen Briefkasten. Das ist zu beachten.
Von
Claudia Braun
Strausberg
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An der anstehenden Stichwahl am 29. März in Strausberg können Wählende auf Wunsch per Briefwahl teilnehmen. Damit die Wahlbriefe rechtzeitig ankommen, gilt es, Fristen einzuhalten. (Symbolbild)

An der anstehenden Stichwahl am 29. März in Strausberg können Wählende auf Wunsch per Briefwahl teilnehmen. Damit die Wahlbriefe rechtzeitig ankommen, gilt es, Fristen einzuhalten. (Symbolbild)

Malin Wunderlich/dpa
  • Stichwahl in Strausberg am 29. März; Briefwahl möglich, Fristen beachten.
  • Wahlbriefe nur in den städtischen Briefkasten, Hegermühlenstraße 58.
  • Nach Kritik: keine Zustellung mehr über Hübners Post-Partnerfiliale.
  • Briefwahlantrag per Post, Online-Portal bis 23. März, 10 Uhr, oder per E-Mail.
  • Eingang der Briefwahl bis Wahltag 18 Uhr; danach keine Berücksichtigung.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Turbulente Wochen liegen nicht nur hinter den Bürgermeisterkandidaten, der Wahlleitung und dem Landrat. Nach vermuteten Mängeln beim Ablauf der Briefwahl sind Wählerinnen und Wähler verunsichert, ob sie ihre Stimme sicher per Brief abgeben können.

Dabei ist die Briefwahl für Strausberger und Strausbergerinnen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder am Stichwahltermin am 29. März von 8 bis 18 Uhr abwesend sein werden, eine wichtige Alternative zum Urnengang. Schließlich beginnen an jenem Wochenende die Osterferien in Brandenburg.

Das Wichtigste vorweg: Wahlunterlagen werden nun ausschließlich an den Briefkasten der Stadt Strausberg in der Hegermühlenstraße 58 geliefert, wie die Stadtverwaltung jetzt mitteilte. „Die Stadt Strausberg hat den bestehenden Vertrag mit der Deutschen Post AG dahingehend geändert“, bestätigt eine Sprecherin der Verwaltung. Denn bei der Hauptwahl wurde unter anderem bemängelt, dass die Unterlagen die von Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner betriebene Postfiliale in der Kaffeerösterei durchliefen.

Stichwahl in Strausberg erst abgesagt, jetzt wird sie nachgeholt

Landrat Gernot Schmidt (SPD) hatte darin die Möglichkeit der Wahlmanipulation gesehen, deshalb Strafanzeige gegen Unbekannt zum Verdacht des Wahlbetruges erstattet und die Bürgermeisterwahl wegen „Mängeln bei der Briefwahl“ abgesagt. Kandidat Hübner klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht und bekam Recht. Die Richter entschieden, dass der Landrat die Wahl nicht annullieren durfte. Dies dürften nur die Stadtverordneten auf Basis von Wahleinsprüchen tun, die wiederum erst nach erfolgter Stichwahl eingebracht werden können.

In die Post-Partnerfiliale des Bürgermeisterkandidaten Patrick Hübner werden jetzt keine Briefwahlunterlagen mehr versandt. Die Wahlunterlagen werden direkt ins Rathaus gebracht.

In die Post-Partnerfiliale des Bürgermeisterkandidaten Patrick Hübner werden jetzt keine Briefwahlunterlagen mehr versandt. Die Wahlunterlagen werden direkt ins Rathaus gebracht.

Tilman Trebs

Die eigentlich für den 15. März geplante Stichwahl wird deshalb am 29. März nachgeholt. Neben Patrick Hübner, der bei der Hauptwahl am 15. Februar mit 22,5 Prozent die meisten Stimmen auf sich vereinte, steht dann die Zweitplatzierte Annette Binder (21,2 Prozent).

Wer Briefwahl beantragt hatte, erhält Unterlagen wieder per Post

Wählerinnen und Wähler, die bereits zur Hauptwahl eine Briefwahl beantragt haben, erhalten auch zur Stichwahl ihre Wahlunterlagen per Post. Personen, die durch Zuzug oder durch Vollendung des 16. Lebensjahres die Wahlberechtigung erhalten, bekommen ebenfalls Briefwahlunterlagen bei der Ummeldung beziehungsweise per Post.

Alle anderen können Briefwahlunterlagen mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte beim Wahlbüro per Post anfordern. Alternativ ist die Beantragung formlos schriftlich über das Online-Portal (bis Montag, 23. März, 10 Uhr) oder per E-Mail mit der Angabe des Namens, der Wohnanschrift, des Geburtsdatums und gegebenenfalls der Versandanschrift an buergerbuero@stadt-strausberg.de möglich. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Wer Briefwahl beantragt hat, kann sich umentscheiden

Das Briefwahllokal im Bürgerbüro ist bereits zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag und Mittwoch von 8 bis 14 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr. Nach dem 25. März versendet das Briefwahlbüro der Stadt Strausberg keine Briefwahlunterlagen mehr postalisch. Wahlberechtigte, die die Briefwahl beantragt hatten und nun doch vor Ort wählen möchten, müssen ihren Wahlschein und ein Ausweisdokument vorab im Bürgerbüro oder am Wahltag in ihrem Urnenwahllokal vorzeigen. Im Wahllokal müssen der Wahlschein abgegeben und der Stimmzettel vernichtet werden. Wählende erhalten vor Ort einen neuen Stimmzettel für die geheime Abstimmung in der Wahlkabine.

Eine Abstimmung ohne Wahlbenachrichtigungskarte ist nur mit gültigem Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung möglich. Für die Briefwahl gilt, dass die Unterlagen spätestens am Wahltag bis 18 Uhr im Briefkasten der Stadt Strausberg eingegangen sein müssen, da zu diesem Zeitpunkt die Auszählung beginnt. Später eingehende Stimmen werden nicht mehr berücksichtigt.