Fußball: Strafe gegen SG Rot-Weiß
Das Sportgericht das Fußballkreises Ostbrandenburg hat das Kreisligaspiel gegen Blau-Weiß Wriezen II wegen Nichtantreten der SG Rot-Weiß Neuenhagen als verloren gewertet.
Das Sportgericht das Fußballkreises Ostbrandenburg hat auf seiner jüngsten Sitzung auf Antrag des Staffelleiters der Kreisliga Nord, Dirk Jahn, über das Nichtantreten der SG Rot-Weiß Neuenhagen zum Punktspiel gegen den FSV Blau-Weiß Wriezen II am 6. April entschieden. Die Partie wurde 0:2 gewertet, die Wriezener erhalten demnach drei Punkte und 2:0 Tore.
Die SG Rot-Weiß muss die anteiligen Verfahrens- und Urteilskosten tragen und darüber hinaus eine Strafe von 200 Euro zahlen, da „eine entlastende Rückspielregelung nicht zur Anwendung kommen kann und die Spielabsage in dieser Phase der Saison eine Wettbewerbsverzerrung verursacht“, wie es in der offiziellen Begründung heißt.