MOZ+MOZ+Tagesmutter in Fredersdorf
: Mutter schlägt Alarm – was das neue Gesetz für die Tagespflege bedeutet

Tagespflegekräfte betreuen für gewöhnlich bis zu fünf Kinder. Ausnahmen sind seit einer Gesetzesänderung im Vorjahr nicht mehr möglich. Was bedeutet das für Eltern? Ein Beispiel aus Fredersdorf.
Von
Dirk Nierhaus
Fredersdorf-Vogelsdorf
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Ein Kleinkind tobt in einer Kindertagespflegeeinrichtung. Im Landkreis Märkisch-Oderland gibt es aktuell 82 Tagespflegekräfte. (Symbolbild)

Jens Büttner/dpa