Waldbrandstufe 5: Brandgefährliche Lage für Feuerwehren in MOL

Jetzt schon die höchste Waldbrandstufe 5 und dann kommen in den nächsten Tagen in Märkisch-Oderland noch Trockenheit, Hitze, Sturm dazu. Ein brandgefährlicher Mix. (Symbolfoto)
Frank Lagrange„Wir haben die höchste Stufe, Waldbrandstufe fünf, das sagt doch wohl alles“, antwortet der Kreisbrandmeister Sebastian Nestroy auf die Frage, wie derzeit die Lage bei den Feuerwehren des Landkreises ist. Jedoch beschreibt diese Zahl nur die Trockenheit der Wälder, die Wetterlage ist viel bedrohlicher, fügt er hinzu.
„Die ganze Woche lang sind böige Winde angesagt. Kommt es da zu einem Brand, dann breitet der sich blitzschnell aus. Insofern ist dies noch eine erhöhte Gefahr“, sagte Nestroy.
Waldbrandgefahrenstufe 5 bringt auch etliche Einschränkungen mit sich. So ist zwar ein Betreten der Wälder erlaubt, ein Befahren ist aber verboten. Aber da können Kommunen oder Waldbesitzer die Regelungen noch verschärfen. Offenes Feuer im Wald ist nicht nur verboten, sondern verbietet sich mit gesundem Menschenverstand von selbst. Für Grills und gestattete Nutzfeuer besteht sonst eine Abstandspflicht von 50 Metern zu Wäldern, bei selbst genutzten Grundstücken mindestens 30 Meter. Ab Waldbrandstufe 4 ist auch auf diesen Grundstücken das Verbrennen verboten. „Als Feuerwehrmann kann ich nur jedem dringlich raten: kein offenes Feuer! Ein Funkenflug geht jetzt bei dem Wind rasend schnell, genauso schnell entsteht ein Brand, der mit Hausmitteln nicht mehr unter Kontrolle zu bekommen ist“, erklärt Nestroy.
Für ihn und seine Kollegen ist jetzt höchste Aufmerksamkeit gefragt. Jedoch macht er sich Sorgen. "In Brandenburg gibt es fast nur ehrenamtliche Kameraden. Die meiste Arbeit wird von den Freiwilligen Feuerwehren erledigt. Da kann man nicht einfach sagen, haltet euch bereit für den Notfall. Die Kameraden müssen arbeiten, haben Frau und Kinder, da kann der Alltag als Feuerwehrmann natürlich nicht im Vordergrund stehen“, macht Nestroy klar.
Ein Novum ist es derzeit, dass durch das Coronavirus viele Feuerwehrleute über mehr Tagesfreizeit verfügen und somit an solchen Zeiten die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren verstärken. Das will Nestroy jedoch nicht für die Statistik gelten lassen, da es sich eher um eine Momentaufnahme aus unschönem Anlass handelt.
In Brandenburg gibt es einen Bereitschaftsplan für Brandschutzeinheiten. Jeder Landkreis stellt solch eine Einheit, die dann bei besonderen Gefahren Landkreis übergreifend Hilfe leistet. So wie in den letzten Jahren auf den Truppenübungsplätzen Jüterbog oder Lieberoser Heide. „Ich glaube, man muss kein großer Prophet sein, um zu wissen, dass es dort bei dieser Wetterlage fast stündlich wieder zu Bränden kommen könnte. Das sind sogenannte Hotspots“, erklärt der Kreisbrandmeister. Der Waldbrand im vorigen Jahr in Jüterbog war mit einer Fläche von 744 Hektar mit Abstand der jemals Größte in Brandenburg.
„Eigentlich hatte ich gehofft, dass es nach den beiden trockenen Jahren 2018 und 2019 in diesem Jahr etwas entspannter für uns wird. Aber wenn man jetzt schon die trockenen Wochen des Jahres sieht und die Wetterprognosen hinzunimmt, dann war diese Hoffnung vergebens“, sagt Nestroy. „Aber wir wären alle keine Feuerwehrmänner, wenn wir jetzt schon den Kopf in den Sand stecken würden. Wir haben in den Wehren gut ausgebildete Kameraden, einsatzbereite Technik und jede Menge Motivation, um unseren Auftrag auch erfüllen zu können“, erklärt er weiter.
Herausforderungen wachsen
Eines ist in Märkisch-Oderland unübersehbar, der Zuzug vornehmlich im Berlin nahen Bereich geht weiter. Auch Gewerbe siedelt sich in diesem Bereich kontinuierlich an. Teilweise ist dabei moderne Fertigungs- oder Lagertechnik im Einsatz, die auch besondere Ausbildungen bei der Brandbekämpfung voraussetzt. Können das die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis überhaupt meistern?
„Es geht nicht darum, jetzt zu diskutieren, brauchen wir eine Berufsfeuerwehr oder nicht. Wir als Gesellschaft müssen jetzt sagen, wie viel Sicherheit wollen wir uns leisten. Wenn es reicht, dass in jedem Ort ein rotes Feuerwehrauto in einem schmucken Gerätehaus steht, dann ist es eben so. Wollen wir aber eine Feuerwehr, die auch zukünftigen Anforderungen gerecht wird und Sicherheit leisten kann, dann müssen wir uns alle an einen Tisch setzen und Dinge ganz klar besprechen. Eines ist aber klar, die Herausforderungen durch die Trockenheit werden größer“, sagt Sebastian Nestroy auf die Frage, ob man im Landkreis perspektivisch über Berufsfeuerwehren nachdenken sollte.
Der Ball liegt jetzt nicht bei den Freiwilligen Feuerwehren. Die haben das Ihrige getan, teilweise auch über das Maß des Erträglichen hinaus. Jetzt ist die Politik gefragt, Voraussetzungen zu schaffen, damit auch trotz der veränderten Witterungsbedingungen das Leben im Landkreis eine sichere Sache ist. Zumindest in den folgenden trockenen Jahrzehnten, die laut Prognosen eintreten sollen. Die gegenwärtige Lage sollte dazu sensibilisieren, den Sicherheitsgedanken dem finanziellen Denken voranzustellen.
Die Waldbrandgefahrenstufen 1 bis 5
Stufe 1: Sehr geringe Gefahr: Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden.
Stufe 2: Geringe Gefahr: Um Zündquellen zu vermeiden, ist jedoch erhöhte Vorsicht geboten. Das Abstellen von Fahrzeugen auf Waldparkplätzen ist gestattet. Allerdings sollte es an Stellen mit trockener Bodenvegetation möglichst vermieden werden – heiße Auspuffanlagen können hier zum Risiko werden.
Stufe 3: Mittlere Gefahr: Es besteht eine erhöhte Waldbrandgefahr. Wege mit trockener Bodenvegetation sollte man nur befahren, wenn es nicht anders geht. Gefährdungsträchtige Waldarbeiten wie Schlagreisig verbrennen, Schweißen, Sprengen, Ausbringen leicht brennbarer Chemikalien dürfen nicht ausgeführt werden.
Stufe 4: Hohe Gefahr: Bei dieser Stufe besteht ein aktiver Brandschutz des Waldes. Das heißt, die zuständige Forstbehörde kann den Wald ab dieser Stufe sperren – davon macht sie in der Regel aber keinen Gebrauch, da jeder Besucher auch ein potenzieller Brandmelder ist.
Stufe 5: Sehr hohe Gefahr: Die Forstbehörde darf den Wald sperren und damit jegliches Betreten und Befahren untersagen. Ausnahmen gelten nur für Waldbesitzer und Kontrolltätigkeiten sowie für Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Weitere Sicherheitsmaßnahmen können für Flächen außerhalb des Waldes im Einzelfall durch die zuständige Kommune verfügt werden.
