Für welchen Tarifbereich gilt das 29-Euro-Ticket und welche Bereiche sind ausgeschlossen?
Wer billiger fahren will, muss ein Jahresabo abschließen
Wie und wo kann das Ticket erworben werden?
Was gilt für Kundinnen und Kunden, die bereits ein Abo haben?
- Wer ein Abo für den Tarifbereich AB hat, muss gar nichts tun, dann reduziert sich der Preis automatisch – die Abwicklung übernimmt das Verkehrsunternehmen.
- VBB-Jahreskarten im Bar-Verkauf nehmen an der 29-Euro-Abo-Aktion nicht teil. Um trotzdem profitieren zu können, müssen Fahrgäste im Aktionszeitraum ein Abonnement für die VBB-Umweltkarte Berlin AB abschließen. Die noch verbliebenen gültigen Wertabschnitte der Jahreskarte können vor dem 1. Gültigkeitstag beim ausgebenden Verkehrsunternehmen zurückgeben werden, so der VBB.
Für wen lohnt sich das Ticket plus Anschlussfahrschein?
Können Abonnements für den Bereich AB mit dem Bereich C kombiniert werden?
Ja. Es ist ein Anschlussfahrausweis Berlin A/C als Einzelfahrausweis oder 24-Stunde-Karte zu lösen. Dabei kostet ein einfaches Ticket 1,80 Euro (ermäßigt 1,40 Euro); ein 24-Stunden-Ticket kostet 3,70 Euro. Wer also bislang ein Abo für den Bereich ABC hat, zahlt im Moment monatlich 107 Euro. Und jetzt beginnt die Rechnung: Wer weniger als 21 Mal im Monat hin und her fährt, für den lohnt sich das 29-Euro-Ticket plus jeweils ein zu lösendes 24-Stunden-Ticket. Wer 20-mal im Monat von Oranienburg nach Berlin pendelt, zahlt 29 Euro + 40x1,80 Euro = 101 Euro – es ergibt sich also eine Ersparnis von 6 Euro. Wer solch einen Wechsel aus dem bestehenden Abo vollziehen will, soll sich an sein Verkehrsunternehmen wenden, so der VBB.
Können die Abonnements mit den Produkten anderer Tarifbereiche kombiniert werden?
Nein. Für den Übergang vom Tarifteilbereich Berlin AB in den Tarifteilbereich Berlin C oder darüber hinaus ist immer ein Fahrausweis erforderlich, der mindestens den Tarifteilbereich Berlin B zusätzlich einschließt. Eine Kombination des Abonnements Berlin AB mit Tarifprodukten anderer räumlicher Geltungsbereiche, z.B. für angrenzende Landkreise, ist tariflich ausgeschlossen. Es würde sich auch nicht lohnen, denn der Fahrpreis im Anschluss an das 29-Euro-Ticket bliebe gleich. Ein Beispiel: Wer von Fürstenwalde regelmäßig nach Berlin pendelt, hat eine „VBB-Umweltkarte 1 Landkreis“ für 93 Euro. Er müsste zusätzlich zum 29-Euro-Ticket noch den Fahrpreis bis Berlin zahlen – 6,10 Euro für die einfache Fahrt ohne Bahncard. Zu bedenken ist, dass ihm dann aber das 29-Euro-Ticket gar nichts nützt – denn für die 6,10 Euro kann er sowieso durch ganz Berlin fahren.
Was gilt in Fernzügen und ist das Ticket übertragbar?
Darf man mit dem 29-Euro-Ticket auch in Fernzügen fahren?
Ist das 29-Euro-Ticket übertragbar?
Wer eine VBB-Umweltkarte hat, die im Aktionszeitraum auf 29 Euro reduziert wird, darf seine Karte auf andere Personen übertragen. Für neue Kunden gilt: Bis die neue Chipkarte da ist, gilt eine Abo-Bestätigung ausgedruckt zusammen mit einem Lichtbildausweis. Diese ist laut BVG nicht übertragbar.