Abtreibung in Polen
: Hilft Lockerung der angeklagten Prenzlauer Ärztin?

Das Parlament in Polen hat beschlossen, Verstöße gegen das Abtreibungsverbot teilweise zu entkriminalisieren. Droht der Gynäkologin Maria Kubisa in Stettin jetzt doch kein Gefängnis mehr?
Von
Nancy Waldmann
Stettin
Jetzt in der App anhören
Prozess gegen Gynäkologin in Polen: 17.10.2024, Polen, Stettin: Die Angeklagte Maria Kubisa kommt am Gerichtssaal des Bezirksgerichts an. Am 9. Januar dieses Jahres führten Beamte des Zentralen Antikorruptionsbüros (CBA) eine Razzia in der privaten Arztpraxis der Gynäkologin Maria Kubisa in Stettin durch. Sie taten dies auf Anweisung der Staatsanwaltschaft, die wegen angeblicher Beihilfe zum Schwangerschaftsabbruch unter Verwendung eines pharmakologischen Mittels ermittelt. Nach polnischem Recht ist die Beihilfe zu einem Schwangerschaftsabbruch eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft wird. Nach einer Vorschrift ist ein Schwangerschaftsabbruch nur in Fällen von Vergewaltigung und Inzest oder wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet ist, zulässig. Foto: Marcin Bielecki/PAP/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die angeklagte Gynäkologin Maria Kubisa 2024 vor dem Gerichtssaal des Bezirksgerichts Stettin. Geben die in Polen jüngst beschlossenen Lockerungen des Abtreibungsrechts ihrem Prozess eine neue Wendung?

Marcin Bielecki/PAP/dpa
nur 1€ 4 Wochen lang testen (jederzeit kündbar)
Jetzt bestellen Anschließend für 3,25 € / Woche
Noch unschlüssig? Weitere Angebote
Sie haben bereits ein Abo?