Kleine und mittlere Unternehmen in Brandenburg sollen ab kommendem Dienstag Härtefallhilfen beantragen können.
„Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land kleine und mittlere Unternehmen in den Fällen, in denen die Preisbremsen des Bundes für die diversen Energieträger nicht ausreichen“, sagte Tillmann Stenger, Vorstandsvorsitzender der Investitionsbank des Landes Brandenburg. Dafür stünden insgesamt 30 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes zur Verfügung, die ab Dienstag online über das Kundenportal der Investitionsbank beantragt werden könnten.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind demnach kleine und mittlere Unternehmen mit Hauptsitz in Brandenburg und bis zu 250 Mitarbeitern. Voraussetzung sei weiterhin, dass die Unternehmen viel Energie verbraucht hätten und von den starken Energiepreiserhöhungen betroffen gewesen seien.
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„Bei der Förderung können sowohl leitungsgebundene Energieträger wie Gas als auch nichtleitungsgebundene Energieträger wie beispielsweise Flüssiggas, Öl oder Kohle berücksichtigt werden.“