In Brandenburg soll ab Mittwoch, 24.11.21, eine neue Verordnung gelten – am Dienstag hat das Kabinett über schärfere Corona-Regeln entschieden. Grund dafür ist die wachsende Belastung von Krankenhäusern und deren Intensivstationen. Unter anderem sollen Ausgangsbeschränkungen anstehen.
  • Welche neuen Corona-Regeln werden für Brandenburg beschlossen?
  • Für wen und wann könnte die nächtliche Ausgangssperre gelten?
  • Welche Landkreise gelten als Corona-Hotspots?
  • Alle Infos zur möglichen Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Brandenburg im Überblick.

Neue Corona-Regeln in Brandenburg: Was gilt ab dem 24.11.21?

Die 2G-Regel wird auf den Einzelhandel mit Ausnahme von Supermärkten und anderen Läden des notwendigen Bedarfs ausgeweitet. Diese erlaubt den Zugang nur Geimpften und Genesenen, nicht aber Getesteten. Die 2G-Regel gilt bereits in Gaststätten, Theatern, Kinos, Konzerthäusern und Freizeitbädern. Alle Infos zu den anstehenden Corona-Maßnahmen im folgenden Artikel:

Ausgangssperre in Brandenburger Hotspots soll kommen

Es ist eine Ausgangsbeschränkung von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr geplant, wenn in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz über 750 und die Auslastung der Intensivbetten landesweit bei über zehn Prozent liegt. In vier Kreisen im Süden überschreitet die Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche – diese Marke, drei der vier Kreise haben eine Inzidenz über 1000.

Hotspots in Brandenburg: Diese Stadt- und Landkreise sind aktuell betroffen

Momentan (Stand 23.11.2021) weisen in Brandenburg vier Landkreise eine Inzidenz von über 750 auf. Liegt die Auslastung der Intensivbetten zusätzlich landesweit über 10 Prozent, wird die neue Verordnung ab Mittwoch in diesen sogenannten „Hotspots“ Ausgangssperren für Ungeimpfte verhängen. Aktuell ist die Auslastung der ITS-Betten in Brandenburg bei 14,84 Prozent.
Diese Landkreise in Brandenburg haben am 23.11.21 eine Inzidenz von über 750:
  • LK Elbe-Elster: 1324,6
  • LK Oberspreewald-Lausitz: 1358,9
  • LK Spree-Neiße: 1018,5
  • LK Dahme-Spreewald: 890,3

Ausnahmen bei der Ausgangssperre in Brandenburg – Was ist ein triftiger Grund?

Was in der neuen Verordnung in Brandenburg als „triftiger Grund“ gelten wird, ist noch nicht verkündet worden. Klar ist aber, was im vergangenen Jahr galt, als eine Ausgangssperre beschlossen wurde. Im Jahr 2020 war es erlaubt, aus folgenden Gründen das Haus oder die Wohnung zu verlassen:
  • Weg zur Arbeit
  • ehrenamtlicher Einsatz bei der Feuerwehr, dem Katastrophenschutz und Rettungsdienst
  • Arzt- und Tierarztbesuche
  • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren, also beispielsweise Hundespaziergänge
Essen abholen oder Einkaufen gilt übrigens nicht als „triftiger Grund“.

Kontrollen, Strafen und Bußgelder beim Verstoß gegen die Ausgangssperre in Brandenburg

Die Polizei führt in der Regel in den Städten mit nächtlicher Ausgangsbeschränkung die Kontrollen der Impf- und Genesenennachweise durch. Wenn dieser nicht erbracht werden kann, drohen Bußgelder als Strafe. Außer man verfügt über einen Nachweis, dass man sich nicht gegen Corona impfen lassen kann.
Im „Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz“ vom 20. Oktober 2021 sind nächtliche Ausgangssperren noch nicht mit Bußgeldern aufgeführt. Es fehlt noch die neue Verordnung. Im Jahr 2020 galt zur Ausgangssperre aber folgendes: Ein Verstoß gegen die Ausgangssperre konnte mit bis zu 500 Euro Bußgeld bestraft werden.