Die Corona-Zahlen in Brandenburg steigen weiter, in immer mehr Landkreisen gelten deshalb Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Schüler bestimmter Klassenstufen müssen ab Montag nicht mehr in die Schule sondern lernen wieder zuhause. Brandenburg ist nach Sachsen und Thüringen das Bundesland mit der dritthöchsten Sieben-Tage-Inzidenz. Am 3. Dezember lag sie bei 670,9. Der Kreis Elbe-Elster hat bundesweit einen der höchsten Werte (1569,0) in einem Landkreis.
Nachdem in Sachsen eine Corona-Notfallverordnung beschlossen wurde, in dem ein Lockdown für Ungeimpfte festgeschrieben ist, zieht Brandenburg nach.
In diesem Text beantworten wir folgende Fragen:
  • Wo gilt überall in Brandenburg 2G?
  • In welchen Landkreisen greift die Ausgangssperre für Ungeimpfte?
  • Was sind in Brandenburg die wichtigsten Kennzahlen?
  • Was gilt an Schulen und Kitas?

2G in Brandenburg: Wo Geimpfte und Ungeimpfte Zutritt haben

Seit Mittwoch, 24. November, gilt in Brandenburg der Teil-Lockdown. In einer Pressekonferenz hat Ministerpräsident Dietmar Woidke Tags zuvor erklärt, in welchen Bereichen 2G in Brandenburg gelten wird:
  • Gastronomie
  • Beherbergungsbetrieben
  • Einzelhandel (außer für Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Tierbedarfshandel, Baufachmärkte, Floristikgeschäfte, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Poststellen, Tankstellen Banken und Sparkassen, öffentliche Bibliotheken)
  • Veranstaltungen
  • bei körpernahen Dienstleistungen, darunter Friseure
  • Kultur- und Freizeitstätten, darunter Spaß- und Freizeitbäder
  • Diskotheken und Clubs
  • Bei allen Sportanlagen, drinnen und draußen
  • Zoos und Botanische Gärten
In folgenden Bereichen gilt 3G:
  • Am Arbeitsplatz
  • Im ÖPNV
  • Ferienwohnungen und Ferienhäuser, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Charterboote mit Übernachtungsmöglichkeit

Hotspots: Ausgangssperren in Brandenburg ab Inzidenz von 750

Landkreise, in denen die 7-Tage-Inzidenz drei Tage lang über 750 liegt, und wo landesweit die Intensivbettenbelastung über zehn Prozent liegt, gelten fortan als Hotspots. Mit weiter steigenden Corona-Infektionszahlen, einer stockenden Impfkampagne und schärferen Corona-Bestimmungen in einigen Landkreisen ist das erste Adventswochenende in Brandenburg zu Ende gegangen. Die Zahl der Hotspot-Regionen in Brandenburg mit drohenden Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte wächst. Wegen steigender Corona-Inzidenzen gelten in fünf Landkreisen und den Städten Frankfurt (Oder) sowie Cottbus nächtliche Ausgangsbeschränkungen für nicht Geimpfte von 22 Uhr bis 6 Uhr.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums vom Dienstag lagen folgende Kreise und Städte
  • Elbe-Elster
  • Spree-Neiße
  • Oberspreewald-Lausitz
  • Dahme-Spreewald
  • Teltow-Fläming
  • Frankfurt (Oder)
  • Cottbus
  • Oder-Spree
an drei aufeinanderfolgenden Tagen über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 750. Damit gelten sie als Corona-Hotspots.

Corona an Schulen und Kitas: Tägliche Testpflicht?

Angesichts der Corona-Krise mit steigenden Infektionszahlen wird an den Schulen in Brandenburg die Präsenzpflicht von Montag an (29. November) aufgehoben. Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) kündigte an, die Details sollten an diesem Mittwoch geklärt werden. Schüler können damit dem Unterricht fernbleiben.
Wichtig sei aber, dass die Schulen geöffnet blieben, sagte Ernst. „Aus der Lernstandserhebung und wissenschaftlichen Untersuchungen in diesem und im vergangenen Jahr wissen wir, dass Kinder im Präsenzunterricht besser lernen und ihre soziale Kompetenz besser ausbilden als in der Distanz.“ Mit der Möglichkeit des Fernbleibens vom Unterricht komme Brandenburg den Elternbitten entgegen. Der Brandenburger Pädagogenverband sieht das Vorhaben skeptisch.
Es sei angedacht, die Präsenzpflicht wiedereinzusetzen, sobald die Infektionszahlen sinken oder wenn ausreichend geeignete Selbsttests zur Verfügung stünden, um die Testungen auf fünf Tests pro Woche zu erhöhen, kündigte die Bildungsministerin an. Es müssten weitere geeignete Tests auf dem Weltmarkt organisiert werden. Nach Angaben des Ministeriums wurden den Schulen bisher rund 18,3 Millionen Antigen-Schnelltests für rund 31,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Präsenzunterricht und Weihnachtsferien in Brandenburg – das gilt wegen des Corona-Infektionsrisikos

Laut Bildungsministerium wurde nach Rücksprache mit den Fachverbänden ein vorgezogener Beginn der Weihnachtsferien beschlossen. Diese sollen ab Montag, 20. Dezember, statt erst ab 23. Dezember, beginnen. Damit hätten Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler volle 14 Tage Erholung und die Kontakte vor Weihnachten könnten mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf reduziert werden.

Discos und Clubs in Brandenburg: Was gilt?

Für Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen gilt die 2G-Plus-Regel. Das bedeutet: Zutritt haben grundsätzlich nur Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorlegen können.
Am 2. Dezember wollen die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit Angela Merkel und Olaf Scholz weitere Beschlüsse fassen. Mit dabei ist die bundesweite Schließung von Clubs und Diskotheken. Ab wann das dann gelten könnte, ist zunächst nicht bekannt.

Weihnachtsmärkte in Brandenburg alle abgesagt

Laut der Pressekonferenz am 23.11. sollen alle Weihnachtsmärkte in Brandenburg abgesagt werden. Bereits eröffnete – wie beispielsweise der Markt in Potsdam – wurden wieder geschlossen.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte in Brandenburg

Für Ungeimpfte kommen in Brandenburg Kontaktbeschränkungen. Sie dürfen sich nur noch mit einem weiteren Haushalt treffen oder insgesamt bis zu 5 Personen. Das gilt für private Feiern und sonstige Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis, die im privaten Wohnraum und im zugehörigen befriedeten Besitztum oder in öffentlichen oder angemieteten Räumen stattfinden. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
Es können sich also weiterhin beliebig viele Geimpfte und Genesene treffen. Auch Kinder unter 12 Jahren bleiben hierbei unberücksichtigt.

Neue Corona-Regeln Brandenburg: Wie lange gelten die neuen Regeln?

Die neuen Corona-Regeln in Brandenburg traten am Mittwoch, 24.11., in Kraft und werden bis 15. Dezember gelten.

Corona in Brandenburg: Die wichtigsten Zahlen

In Brandenburg gilt schon seit September eine Corona-Ampel, die über Maßnahmen im Land entscheidet. Folgende Indikatoren sind für die Corona-Ampel wichtig:
  • Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz: Anzahl der stationär behandelten Corona-Patientinnen und ‑Patienten innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
  • Sieben-Tage-Inzidenz
  • Auslastung der Intensivbetten (ITS)
Ob die Ampel auf grün, gelb oder rot springt, entscheidet sich nach diesen Vorgaben:
Bei der Sieben-Tage-Hospita-lisierungsinzidenz:
  • grün: wenn der Wert kleiner 7
  • Warnwert gelb: 7 bis 12
  • Alarmwert rot: größer 12
Für die Sieben-Tage-Inzidenz:
  • grün: kleiner 100
  • Warnwert gelb: 100 bis 200
  • Alarmwert rot: größer 200
Für den Wert „Verfügbare ITS“ gilt:
  • grün: bis 10 Prozent der ITS-Betten sind mit COVID-19-Patienten belegt
  • Warnwert gelb: 10 bis 20 Prozent der ITS-Betten sind mit COVID-19-Patienten belegt
  • Alarmwert rot: mehr als 20 Prozent der ITS-Betten sind mit Covid-19-Patienten belegt.
In Brandenburg sind aktuell (Stand 1. Dezmber) die Ampeln auf:
  • Hospitalisierungsinzidenz bei 4,54 - Gelb
  • 7-Tage-Inzidenz bei 722,4 - Rot
  • ITS-Auslastung bei 20,8 Prozent - Rot
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