Brandstiftung
: „Menschenverachtende Gesinnung“ - Ex-NPD-Politiker Maik Schneider zeigt sich reuelos

Der Ex-NPD-Politiker Maik Schneider muss für viele Jahre ins Gefängnis. Die Verteidigung hat sich im Prozess vor dem Landgericht Potsdam mit ihrer Freispruchstrategie verzockt.
Von
Mathias Hausding
Potsdam
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Mit ihrer Verteidigungsstrategie gescheitert: Rechtsanwalt Sven Oliver Milke (l.) und der Angeklagte Maik Schneider

Bernd Settnik/dpa

Also setzte sich der Angeklagte wieder hin und verfolgte die Ausführungen des Vorsitzenden mal mit einem Grinsen, mal mit einem Kopfschütteln.

Der ehemalige NPD-Politiker und Turnhallen-Brandstifter ist am Mittwoch im Revisionsprozess vor dem Landgericht Potsdam zu insgesamt neun Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Das ist erneut ein starkes Signal. Im ersten Prozess, der wegen eines vom Bundesgerichtshof als befangen eingestuften Schöffen wiederholt werden musste, waren es unter dem Strich nur fünf Monate Haft mehr. Auch der damalige Schuldspruch wurde von Prozessbeobachtern als deutliches Zeichen an die rechtsradikale Szene gewertet.

„Alle Taten sind Ausdruck einer menschenverachtenden fremdenfeindlichen Gesinnung“, sagte der Vorsitzende Richter nun. Schneider zündete demnach im August 2015 eine Turnhalle in Nauen (Havelland) an, in der Flüchtlinge untergebracht werden sollten. Dafür sowie für die Sachbeschädigung eines Autos von einem polnischen Staatsbürger sprach das Gericht eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und neun Monaten aus. Für die massive Störung einer Stadtverordnetenversammlung, in der es um die Unterbringung von Flüchtlingen ging, und weitere, bereits abgeurteilte Taten wurde der 32-Jährige zu einer weiteren Gesamtstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Sie wird zu der Strafe für die Haupttaten addiert. Das ergibt neun Jahre und einen Monat Haft.

Schneider habe als „Leitwolf der rechten Szene in Nauen“ die Menschen, die Krawall vor dem Versammlungsgebäude gemacht hatten, angeführt und aufgebracht, so der Vorsitzende Richter. Er habe in der Stadt ein „Klima der Angst und Verunsicherung geschaffen“. Das sei ihm im Rahmen des Prozesses in gewisser Weise nun wieder gelungen, sagte der Richter. Er habe selten einen derartigen Prozess erlebt, bei dem Zeugen in Tränen ausbrachen und sagten, dass sie Angst haben, so Feldmann. Das Gericht ist der Ansicht, dass Schneider vor und während des Prozesses auf Zeugen eingewirkt hat. „Der Angeklagte ist ein Mensch, der andere versucht zu instrumentalisieren.“

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer für die Haupttaten acht Jahre und drei Monate Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte unverständlicherweise auf Freispruch. Es sei unklar, ob Schneider tatsächlich der Brandstifter war, argumentierte sein Anwalt Sven Oliver Milke. Der Prozess sei eine „Abrechnung mit dem Täter“, nicht eine Auseinandersetzung mit der Tat. Milke kündigte Revision gegen das Urteil an.

Erdrückende Beweise

Auch Schneider selbst hatte im jetzigen Prozess wohl mit einer deutlich milderen Strafe gerechnet und war dementsprechend konsterniert. Aber es gibt erdrückende Beweise für seine Täterschaft, unter anderem sein Geständnis aus dem ersten Prozess, er habe die Halle „als Signal einrußen“ wollen. Dass er im jetzigen Prozess schwieg, nutze ihm nichts. Außerdem hieß es vor der Tat in Chats mit den anderen beteiligten und bereits verurteilten Rechtsextremisten: "Die Halle muss brennen.“ Beleg dafür, dass es darum ging, die Halle komplett unbrauchbar zu machen, ist nach Einschätzung der Kammer auch das mit großem logistischen Aufwand herangeschaffte Brennmaterial.

Der jetzige Prozess hat fast ein Jahr gedauert. An 37 Verhandlungstagen wurden 49 Zeugen gehört. Immer wieder verzögerten Beweisanträge der Verteidigung den Prozess. Wegen zu langer Verfahrensdauer im ersten Prozess war Schneider im Januar nach knapp drei Jahren aus der U-Haft entlassen worden.