Bundesverfassungsgericht
: Bündnis legt Beschwerde gegen Urteil zu Paritätsgesetz in Brandenburg ein

Nachdem das Gesetz zur Gleichbesetzung von Listen mit Frauen und Männern in Parteien vom Brandenburger Verfassungsgericht gekippt wurde, soll nun das Gericht in Karlsruhe urteilen.
Von
dpa
Potsdam
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Das Gericht in Karlsruhe soll über das Paritätsgesetz in Brandenburg urteilen.

Uli Deck/dpa

Das Urteil zum Paritätsgesetz in Brandenburg wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht (BverfG) in Karlsruhe. Ein Bündnis aus Politik und Zivilgesellschaft hat Anfang der Woche Beschwerde gegen die Entscheidung des Brandenburger Verfassungsgerichts eingelegt, wie der frauenpolitische Rat in Potsdam auf seiner Webseite mitteilte.

Brandenburger Verfassungsgericht kippte das Gesetz

Der Rat ist ein überparteiliches Bündnis von derzeit 23 Frauenverbänden, -organisationen, -vereinen sowie Frauengruppen der Gewerkschaften, Kirchen und Parteien im Land Brandenburg. Er vertritt die Interessen der Frauen gegenüber Parlamenten, Regierungen, Verwaltungen und anderen Organisationen. Mehrere Medien hatten darüber berichtet, darunter der rbb.

Beim Bundesverfassungsgericht sei die Beschwerde (Az.: 2 BvR 2074/20) bereits eingegangen, sagte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch. Das Verfahren sei in Bearbeitung. Entscheidungstermine oder Termine für etwaige mündliche Verhandlungen seien aber nicht absehbar.

Das Brandenburger Verfassungsgericht hatte im Oktober das Paritätsgesetz zur Besetzung der Kandidatenlisten von Parteien bei künftigen Landtagswahlen gekippt. Das Gesetz beschränke die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von Kandidaten und damit die Teilnahme an Wahlen, urteilten die Richter.

Richter gaben NPD und AfD recht

Das Gesetz schrieb den Parteien vor, ihre Kandidatenlisten mit gleich vielen Männern und Frauen zu besetzen. Die Richter gaben mit dem Urteil zwei Klagen der NPD und der AfD recht, die durch das Gesetz die Freiheit der Wahl und die Organisationsfreiheit der Parteien gravierend beeinträchtigt sehen. Brandenburg war das erste Bundesland mit einem solchen Paritätsgesetz.