Corona-Hilfe: Verdacht auf Corona-Betrug in Brandenburg

Das Foto zeigt die Internetseite des Wirtschaftsministeriums NRW. Neben mutmaßlich professionellen Betrügern haben offenbar auch Dutzende Arbeitslose, Studenten oder verschuldete Unternehmer unberechtigt Corona-Soforthilfen beantragt. Betrüger versuchen es auch in Brandenburg. (Symbolbild)
Martin Gerten/dpaBislang sind der für solche Fälle landesweit zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) etwa 20 Fälle bekannt geworden. Sie werden nun geprüft, wie ein Sprecher sagte. Zunächst gehe es um den Verdacht auf einfachenBetrug – konkret um Subventionsbetrug. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass sich im Zuge von Ermittlungen auch der Verdacht auf gewerbsmäßigenBetrug oder womöglich auf Geldwäsche erhärtet, erklärte der Sprecher weiter.
In zehn der genannten Fälleermittelt derzeit das Landeskriminalamt (LKA). Banken hätten Zweifel an der Berechtigungihrer Kunden zum Erhalt derCorona-Soforthilfe angemeldet und Anzeige erstattet, sagte eine LKA-Sprecherin. Um welche Summen es sich dabei handelt, konnte sie nicht sagen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) betonte, dass die Gelder allesamt beschlagnahmt worden seien – noch bevor die Bankkunden Zugriff darauf bekommen haben. Bis auf Weiteres verfügen nun die entsprechenden Banken allein über das Geld.
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460 Millionen Euro ausgezahlt
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), die die Corona-Soforthilfen an die Hausbanken der Antragsteller ausreicht, berichtet ihrerseits von mehreren Verdachtsfällen – allerdings sei in diesen Fällen bislang kein Geld geflossen, wie ILB-Sprecher Felix Dollase sagte. Die Bearbeitung sei vorerst ausgesetzt worden, weil den Mitarbeitern in den Anträgen Ungereimtheiten aufgefallen seien. Seit Ende März können Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige bei der ILB die Soforthilfe beantragen. Inzwischen sind mehr als 75.000 Anträge eingegangen; knapp 55.000 wurdenbearbeitet und fast 460 Millionen Euro ausgezahlt.
Unabhängig vom Förderprogramm macht die ILB grundsätzlich Plausibilitätsprüfungen. Wenn die Sachbearbeiter in den einzelnen Fachbereichen „komische Dinge“ feststellen, ergehe eine Meldung an das Referat Recht, erläuterte Sprecher Dollase. Unter Zuhilfenahme weiterer Institutionen – meist der Staatsanwaltschaft – würden diese Fälle dann untersucht und die Bearbeitung der entsprechendenAnträge gestoppt. „Meistensbestätigt sich der Verdacht nicht“, betonte der ILB-Sprecher. Leitet die Staatsanwaltschaft auf Grundlage eines hinlänglichen Anfangsverdachts jedoch ein Ermittlungsverfahren ein, ruhten die Anträge bis auf Weiteres. Im Rahmen der Corona-Soforthilfe seien"einige wenige Anträge“ gestoppt und die verdächtigen Fälle an die Staatsanwaltschaft in Potsdam, wo die ILB ihren Sitz hat, übermittelt worden. Dort werden sie nun zunächst geprüft.
Bundesweit häufen sich die Verdachtsfälle im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe. Bei der deutschen Anti-Geldwäscheeinheit – der Financial Intelligence Unit – sind von Banken, die auf den Konten ihrer Kunden verdächtige Vorgänge beobachtet haben, in nur vier Wochen rund 2300 Verdachtsmeldungen mit den Stichworten „Covid-19“ und „Soforthilfe“ eingegangen, wie Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ ergaben.
Auch Beamte unter Verdacht
Staatsanwaltschaften im ganzen Bundesgebiet haben demnach mindestens 536 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs eingeleitet. Im Fokus der Ermittler stehen vor allem Hartz-IV-Empfänger, Festangestellte und Beamte. Mehrfach wurden auch Firmen für Hilfsanträge genutzt, die nicht mehr aktiv sind oder die es gar nicht gibt.
In Berlin, wo die Investitionsbank – anders als in Brandenburg – keine Plausibilitätsprüfungen durchführt, bearbeitet die Staatsanwaltschaft bereits mehr als 125 Verfahren. Vereinzelt geht es auch um den Vorwurf der Geldwäsche. Der geschätzte Schaden liegt bei 1,5 Millionen Euro.
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