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: Verzögerungen und Hintertüren – Brandenburg weicht die Impfpflicht in Kliniken und Pflegeheimen auf

Ab 16. März soll die Impfpflicht für Mitarbeiter in Kliniken und Pflegeeinrichtungen gelten. Das Land hat jetzt eine Richtlinie erarbeitet, um einen Personalengpass zu vermeiden. Die Landkreise sollen mehr Spielraum erhalten. Was bedeutet das jetzt für Ungeimpfte?
Von
Ulrich Thiessen
Potsdam
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Die Impfpflicht in der Medizin und er Pflege ist nicht so einfach zum 15. März durchzusetzen. Das Gesundheitsministerium Brandenburg will einheitliche Richtlinien schaffen. (Symbolfoto)

Sebastian Willnow/dpa