Die Infektionszahlen steigen, die Intensivstationen werden wieder voller - durch Berlin schwappt die dritte Corona-Welle. Doch anders als früher will der Senat von der Logik „Öffnen-Schließen- Öffnen-Schließen“ wegkommen und deshalb keine „Notbremse“ ziehen. Die vorsichtigen Lockerungen im Handel sollen vielmehr bleiben, flankiert durch neue Vorgaben. Wie läuft Shoppen ab Mittwoch ab? Fragen und Antworten dazu.
Was bedeutet „Notbremse“?
Am 3. März vereinbarten Bund und Länder einen Stufenplan, der abhängig von der Inzidenz Öffnungsschritte vorsieht. Der Beschluss, der bei der jüngsten Schalte mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ausdrücklich bekräftigt wurde, sieht auch eine verbindliche „Notbremsen“-Regel nach dem Motto „Alles auf Anfang“ vor: „Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“ Berlin liegt mittlerweile weit über diesem Wert.
Was fiele in Berlin im Bereich des Handels unter die Notbremse?
Käme diese zur Anwendung, müssten Anbieter körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetiksalons wieder schließen, nicht aber Friseure, die bereits ab 1. März öffnen dürfen. Auch im Einzelhandel müssten bestimmte Geschäfte wieder dichtmachen, zum Beispiel Bau- und Gartenmärkte, Modeläden, Elektronikmärkte, Kaufhäuser.
Setzt Berlin das um?
Nein - was am Wochenende die Bundeskanzlerin in einem ARD-Interview scharf kritisierte. Laut Senatsbeschluss vom Samstag dürfen Läden offen bleiben, es gibt aber eine wichtige Einschränkung: Denn Shoppen im Laden darf nur, wer einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen kann, der vom selben Tag stammen muss.
Das gilt generell?
Nein. In Geschäften, die als systemrelevant und wichtig für die Grundversorgung der Bevölkerung angesehen werden und im Lockdown deshalb immer offen waren, ist weiterhin kein Test nötig. Das betrifft vor allem den Lebensmitteleinzelhandel, Supermärkte, Drogerien und Apotheken. Für den Besuch beim Friseur oder im Kosmetiksalon wiederum ist ein negativer Test Voraussetzung.
Wie soll das mit dem Testen organisiert werden?
Wer im Elektronikmarkt ein Smartphone oder im Textilgeschäft eine Hose kaufen oder im Kaufhaus einfach ein wenig bummeln möchte, soll mehrere Möglichkeiten haben. Er kann vorher zu einem Testzentrum gehen und sich einem Schnelltest unterziehen. Der wäre zumindest einmal die Woche kostenlos. Manche der aktuell rund 170 Teststationen bieten online Termine an, andere kann man ohne Termin aufsuchen - hier muss man aber Zeit mitbringen und mit Warteschlangen rechnen.
Größere Geschäfte oder Shopping-Malls, so der Plan, könnten die Tests auch gleich vor Ort anbieten. Etliche Detailfragen dazu sind noch offen. Dazu zählt auch die Frage, wer das kontrollieren soll.
Muss man weiter Termine bei den Geschäften buchen?
Nein, diese Vorgabe fällt mit der neuen Strategie wieder weg. In den Läden gelten aber weiterhin je nach Größe Obergrenzen für die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kunden. Auch Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen greifen weiterhin.
Gilt weiterhin Maskenpflicht?
Ja, sie wurde sogar verschärft. Waren bisher FFP2- oder einfachere sogenannte OP-Masken vorgeschrieben, sind ab Mittwoch nur noch FFP2-Masken erlaubt. Das gilt übrigens für alle Innenräume jenseits der eigenen vier Wände, also auch im ÖPNV, Arztpraxen, Schulen, Museen.
Haben Geschäfte über Ostern geöffnet?
Ja, wie üblich bis einschließlich Gründonnerstag und am Karsamstag. Denn die von Bund und Ländern eigentlich vereinbarte Osterruhe war vergangenen Mittwoch nicht zuletzt wegen komplizierter rechtlicher Fragen wieder abgesagt worden. Was bleibt, ist der Appell des Senats an die Bürger, ihre Kontakte über die Feiertage gering zu halten und möglichst zu Hause zu bleiben. Ein Shopping-Ausflug würde dem eher entgegenstehen.
Was ist eigentlich mit den Beschäftigten im Einzelhandel?
Seit Montag sind deren Arbeitgeber verpflichtet, die individuellen Schutz- und Hygienemaßnahmen durch ein Testkonzept zu ergänzen - soweit ausreichend Tests zur Verfügung stehen und deren Beschaffung zumutbar ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, müssen regelmäßig, mindestens aber einmal Mal pro Woche kostenlos ein Testangebot bekommen. Beschäftigte mit direktem Kontakt zu Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, das Angebot wahrzunehmen. Das gilt auch für Selbstständige.
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