In Sachsen und Bayern gilt es bereits, Berlin hat es angekündigt: Die Isolationsfrist für Menschen mit einer Corona-Infektion wird verkürzt. In der Hauptstadt ist geplant, dass Infizierte sich nur noch fünf Tage isolieren müssen, wie Berlins Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) am Montag informierte. Das soll aber nur gelten, wenn sie 48 Stunden symptomfrei sind. Sind sie das nach fünf Tagen nicht, müssen sie entsprechend länger in Isolation bleiben. Bisher sind nach einer Corona-Infektion auf Basis verschiedener Kriterien sieben bis zehn Tage Isolierung vorgeschrieben.
Auch in Brandenburg wird eine Regelung zur Verkürzung der Isolationspflicht vorbereitet. Das bestätigte Gabriel Hesse, Sprecher des Brandenburger Gesundheitsministeriums gegenüber moz.de auf Nachfrage. „Die Gesundheitsämter der Landkreise entscheiden nach den Empfehlungen des Robert Koch-Institutes über die Quarantäne und Isolation“, erklärte Hesse. Am Mittwoch (27.4.) gebe es eine Telefonschalte mit den Landkreisen zur Abstimmung über die künftigen Regeln. Die Gesundheitsminister der Bundesländer beraten dann am Donnerstag (28.4.) über die Empfehlungen für Corona-Infizierte.

Isolation endet in Sachsen nach fünf Tagen

In Sachsen gelten bereits seit Montag neue Regeln. Im südlichen Nachbarland ist die Beendigung der Absonderung für Corona-Infizierte bereits nach fünf Tagen möglich, wenn 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, heißt es in der Verordnung des Freistaates. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig. Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – maximal aber auf zehn Tage. Die Infizierten müssen sich weiterhin eigenständig absondern. Es wird dringend empfohlen, dass sie ihre engen Kontaktpersonen selbständig informieren.
Für alle Kontaktpersonen entfällt in Sachsen die Quarantäne vollständig. Bislang galt die Ausnahme nur für geimpfte und genesene Personen. Alle engen Kontaktpersonen – insbesondere Hausstandsangehörige – sind jedoch weiterhin dazu aufgefordert, Maßnahmen des Infektionsschutzes einzuhalten. Dies bedeutet, so gut wie möglich Kontakte zu reduzieren, auf eigene Symptome zu achten und sich zu testen.
„Wir planen eine landesweite Empfehlung in ähnlicher Form, die dann wieder von den Gesundheitsämtern umgesetzt werden soll“, so Brandenburgs Ministeriumssprecher Gabriel Hesse.

Corona-Inzidenz bei 651,1 in Brandenburg

Die Corona-Inzidenz in Brandenburg war anders als zuletzt am Dienstag (26.4.) wieder gestiegen. Nach den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) gab es in den vergangenen sieben Tagen 651,1 neue Ansteckungen mit dem Virus pro 100.000 Menschen. Das ist deutlich höher als zuletzt. „Wir führen das aber auch darauf zurück, dass in Brandenburg die Zahlen an den Wochenenden nicht mehr gemeldet werden müssen“, erklärte Hesse. Am Montag lag der Wert bei 532,8, am Samstag bei 559,4, am Dienstag vor einer Woche bei 364,0. Bundesweit beträgt die Sieben-Tage-Inzidenz 901,1. Damit hat Brandenburg nach Berlin weiterhin den zweitniedrigsten Wert aller 16 Bundesländer. Experten gehen auch davon aus, dass viele Infektionen nicht mehr amtlich erfasst werden, weil auf einen positiven Schnelltest nicht immer ein PCR-Labortest folgt. Nur diese fließen in die Statistik ein.
Die Landesregierung von Brandenburg wollte an diesem Dienstag (26.4.) auch über die neue Coronaverordnung beraten. Laut Hesse soll demnach die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV weiter gelten.

Wo die Maskenpflicht weiterhin gelten soll:

  • in geschlossenen Räumen von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.
  • In geschlossenen Räumen von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdiensten, voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen.
  • Beschäftigte müssen in diesen Einrichtungen bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten eine FFP2-Maske tragen, ansonsten mindestens eine OP-Maske, soweit physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen sind.
  • Die in diesen Einrichtungen behandelten, betreuten, gepflegten oder untergebrachten Personen müssen bei körpernahen Dienstleistungen mindestens eine OP-Maske tragen, soweit die besondere Eigenart der Dienstleistung das Tragen einer Maske zulässt. Zudem müssen sie auch in den allgemein zugänglichen Bereichen der Einrichtungen eine OP-Maske tragen (das gilt nicht für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen). Das bedeutet: Patientinnen und Patienten, die zum Beispiel eine Arztpraxis aufsuchen oder im Krankenhaus behandelt werden, müssen mindestens eine OP-Maske tragen.

Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens

Weiterhin gelten soll, so Ministeriumssprecher Hesse, dass sich alle Beschäftigten in Krankenhäusern, voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten, ambulanten Pflegediensten sowie Maßregelvollzugseinrichtungen an jedem Arbeitstag einer Corona-Testung unterziehen müssen. Diese Testpflicht gilt nicht für vollständig geimpfte und nachweislich genesene Beschäftigte.

Testpflicht an Schulen entfällt

Vom 30. April an gibt es im Land Brandenburg keine Testpflicht mehr an Schulen und Kitas. Das hat das Kabinett heute entschieden. Die geänderte Verordnung tritt am 30. April in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 27. Mai 2022. 
Das bedeutet: Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler müssen sich nur noch in dieser laufenden Woche (erste Woche nach den Osterferien) an mindestens drei Tagen testen, Kita-Kinder an mindestens zwei Tagen (Selbsttests zu Hause). Auch die tägliche Testpflicht für nicht-immunisierte Lehrkräfte sowie Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Horten endet nach dieser Woche.