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: Öffnung der Außengastronomie birgt Fallen – das müssen Gastronomen und Gäste Pfingsten beachten

Am Freitag, 21. Mai, greifen in fast allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg die Lockerungen der Corona-Eindämmungsverordnung. Welche Ausnahmen gibt es? Was konkret dabei zu bedenken ist, wird bis ins Detail geregelt.
Von
Ulrich Thiessen
Potsdam
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Noch sind die Bänke in den Biergärten leer. Das kann sich in Brandenburg am Pfingst-Wochenende ändern. Aber das ist mit Auflagen verbunden.

Fabian Sommer/dpa