Die meisten Corona-Regeln fallen in Berlin bald weg. Stattdessen gelten von Freitag an nur noch eine Reihe sogenannter Basisschutzmaßnahmen. Das hat der Senat am Dienstag bei seiner gemeinsamen Sitzung mit der brandenburgischen Landesregierung in Frankfurt/Oder beschlossen. Zum Basisschutz zählt etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und in Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, Pflegeeinrichtungen und Obdachlosenunterkünften.
Dagegen muss beim Einkaufen keine Maske mehr getragen werden. Das Land Berlin übernimmt damit die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes, wie die Senatskanzlei am Dienstag mitteilte. Die neue Verordnung soll am Freitag in Kraft treten.
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Die Maskenpflicht in den genannten Einrichtungen gilt in geschlossenen Räumen für Besucher, Patienten und deren Begleitpersonen sowie für Bewohner, wenn sie sich außerhalb ihres Zimmers aufhalten. Ausgenommen sind Schwerstkranke. Beschäftigte müssen bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten in geschlossenen Räumen und im Freien Maske tragen.

Testpflicht in etlichen Bereichen bleibt - auch in Schulen

Außerdem gilt für den Zutritt zu Krankenhäusern, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber und Geflüchtete, Justizvollzugsanstalten und Heimen der Jugendhilfe eine Testpflicht - auch für geimpfte und genesene Personen.
Auch in Pflegeeinrichtungen müssen Besucherinnen und Besucher getestet sein. Für Bewohner ist ein Corona-Test pro Woche vorgeschrieben. Mitarbeiter müssen sich zweimal wöchentlich testen lassen, wenn sie geimpft oder genesen sind, sonst an jedem Tag, an dem sie arbeiten.
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Corona-Tests sind in Schulen weiter drei Mal in der Woche vorgeschrieben, von Freitag an auch für geimpfte und genesene Personen, egal ob Schüler, Lehrkräfte oder andere Angestellte. Die Maskenpflicht in Schulen fällt dagegen ebenfalls weg. Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse plädierte am Dienstag dafür, freiwillig Maske zu tragen.
Weiter gelten außerdem die Regelungen zur Isolation von Personen, die positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden. Die gleichen Regeln gelten für diejenigen, die vom Gesundheitsamt als enge Kontaktperson eingestuft wurden und weder geimpft noch genesen sind.

Gesundheitsstadträte hatten Verlängerung der Maßnahmen gefordert

Die Mehrzahl der Gesundheitsstadträte aus den Berliner Bezirken sieht die Lockerungen skeptisch. Neun der zwölf zuständigen Stadträte sowie ein halbes Dutzend Amtsärzte forderte vor der Senatsentscheidung am Dienstag, Maskenpflicht in Innenräumen, Abstandsgebote, Hygienekonzepte und zum Beispiel Zugangsbeschränkungen bei Veranstaltungen abhängig vom Impfstatus beizubehalten. Busse und Bahnen sollten weiterhin nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete nutzen dürfen.
In einer vom Gesundheitsstadtrat in Mitte, Christoph Keller, veröffentlichten gemeinsamen Erklärung heißt es, die Maßnahmen sollten zunächst bis Ende April befristet sein. „Wir fordern die Landesebene auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um rechtssichere Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie zu verlängern.“
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Bei einer Sondersitzung der Gesundheitsminister am Montag gab es keine Mehrheit für die Forderung, auf die weitreichenden Lockerungen bis Mai zu verzichten und das Bundes-Infektionsschutzgesetz erneut entsprechend zu ändern. Dafür hatten sich mehrere Bundesländer ausgesprochen, darunter auch Berlin.
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