Erster Schultag, Schultüte, Hausaufgabenheft... Der Start in die Schule ist ein großer Meilenstein für Kinder wie auch für die Eltern und Familie. Was zu beachten ist und welche Termine wichtig sind.
  • Wann ist in Brandenburg 2023 Einschulung?
  • Was muss ich beachten? Welche wichtigen Termine für die Schule gibt es?
  • Wann ist Einschulung in anderen Bundesländern?

Start in die Schule in Brandenburg 2023

In Brandenburg ist am 26. August 2023 Einschulung. Erster Schultag ist dann der 28. August 2023.
Die Anmeldefrist für die Schule ist in den Bundesländern unterschiedlich. Im Land Brandenburg war die Anmeldefrist vom 1. Oktober 2022 bis zum 28. Februar 2023. Wenn Brandenburger Kita-Kinder vor dem 30. September sechs Jahre alt werden, beginnt am 1. August desselben Jahres für diese Kinder die Schulpflicht. So besagt es das Brandenburgische Schulgesetz § 37.
Folgende Ausnahmen von der Schulpflicht gibt es:
  • Ein Jahr später in die Schule: Wenn Eltern einen Antrag stellen, können schulpflichtige Kinder durch die Schulleitung für ein Schuljahr zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können (§ 51 Absatz 2 Brandenburgisches Schulgesetz). Die Entscheidung erfolgt nach schulärztlicher Untersuchung und nach Beratung durch die Schule.
  • Ein Jahr früher in die Schule: Auf Antrag der Eltern können Kinder „früher“ in die Schule kommen. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können von der Schule aufgenommen werden. Auch Kinder, die nach dem 31. Dezember, aber vor dem 1. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können am 1. August in die Schule kommen. Das geht aber nur, wenn die Eltern in einem begründeten Ausnahmefall einen Antrag darauf stellen.
  • Klasse überspringen: Es kann Ausnahmen geben, in der auf Antrag eine Aufnahme in die Jahrgangsstufe 2 erfolgt. Auch eine Aufnahme im laufenden Schuljahr in die Jahrgangsstufe 1, je nach Entwicklungsstand des Kindes, ist auf Antrag möglich.

Was muss man vor der Einschulung beachten

Welche Grundschule für das Kind infrage kommt, erfährt man bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Zur Anmeldung gibt es eine bestimmte Frist, die jedes Jahr bekannt gegeben wird. Das Kind muss persönlich bei der Schule zur Anmeldung vorgestellt werden.
Zur Schul-Anmeldung mitzubringen ist der Bescheid der Sprachstandfeststellung. Danach folgt die schulärztliche Untersuchung des Kindes. Ausführliche Informationen rund um den Schul-Start bietet das Land Brandenburg auf dessen Webseite.

Schul-Start der Bundesländer 2023

  • Baden-Württemberg: 11. bis 22. September 2023
  • Bayern: 12. September 2023
  • Berlin: 2. September 2023
  • Brandenburg: 26. August 2023
  • Bremen: 19. August 2023
  • Hamburg: 29. August 2023
  • Hessen: 5. September 2023
  • Mecklenburg-Vorpommern: 26. August 2023
  • Niedersachsen: 19. August 2023
  • Nordrhein-Westfalen: 7. bis 8. August 2023
  • Rheinland-Pfalz: 4. September 2023
  • Saarland: 4. September 2023
  • Sachsen: 19. August 2023
  • Sachsen-Anhalt: 19. August 2023
  • Schleswig-Holstein: 30. August 2023
  • Thüringen: 21. August 2023

Wichtige Termine für das Schuljahr 2023/ 2024:

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