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: Gesetzlicher Betreuer als letztes Mittel

Wer ins Krankenhaus kommt, wird sogleich nach einer Vorsorgevollmacht gefragt. Was, wenn die nicht vorliegt? Wem dürfen die Ärzte Auskunft geben?
Von
Dr. Judith Schädler Justiziarin der GLG
Eberswalde
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Eine Vorsorgevollmacht kann später viel Zeit und möglicherweise Ärger sparen.

Patrick Pleul/dpa