Fall Hannes: Landkreis Oder-Spree will aus Fehlbetreuung Lehren ziehen

Um die Jugendhilfe zu verbessern, haben sich 100 Fachleute am Montag in Fürstenwalde getroffen (Symbolbild).
Britta Pedersen/dpaInzwischen wird nach Lehren aus dem „Fall Hannes“ gesucht. Am Montag gab es dazu für sozialpädagogische Fachleute aus der Region im voll besetzten „Union“-Kino in Fürstenwalde eine Filmvorführung mit anschließender Podiumsdiskussion. "Das war der Auftakt für eine Reihe von Gesprächen über Qualitätsstandards in der Jugendhilfe“, sagte Stephan Wende (Linke), Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses im Kreistag von Oder-Spree. Er hatte zu der Veranstaltung eingeladen.
Ständige Herausforderung
Gezeigt wurde der auch bei Netflix verfügbare Film „Systemsprenger“. Er erzählt auf ebenso drastische wie beeindruckende Weise von einem "schwierigen“ und aggressiven Mädchen, das ohne die Hilfe seiner Eltern aufwachsen muss und für das es auch im Jugendhilfesystem keinen geeigneten Platz zu geben scheint. „Wir haben im Landkreis 25 bis 30 Kinder, die so sind wie die Benni im Film“, sagte Philipp Lampert, seit April 2019 Jugendamtsleiter in Oder-Spree, in der anschließenden Diskussion. Der Umgang mit ihnen sei eine ständige Herausforderung.
Das galt auch für Hannes aus Hangelsberg. Frühe Schicksalsschläge sorgten dafür, dass er in unruhigem Umfeld aufwuchs. Ab der 2. Klasse gab es immer größere Probleme. Aufenthalte in Jugendhilfeeinrichtungen und der Psychiatrie folgten. Er galt als unbeschulbar. Besserung brachte ein vom Jugendamt organisiertes mehrjähriges Auslandsprojekt in Kirgisien. Doch nach einem Personalwechsel im Amt wurde die Maßnahme gegen den Willen des Jungen und seiner Mutter abgebrochen. Hannes scheiterte nach seiner Rückkehr erneut am hiesigen Bildungssystem und geriet in Kontakt mit Drogen. Auch wegen einer bis dahin nicht bekannten Muskelerkrankung starb er im Herbst 2018 an den Folgen des Konsums.
Warum wurde das gut laufende Auslandsprojekt gegen den Willen des Kindes abgebrochen? War die Entscheidung fachlich richtig? Diese Fragen treiben seitdem nicht nur Hannes’ Mutter um, sondern auch die Kommunalpolitik. Etliche Beratungen hat es zum Fall Hannes gegeben. Aber in der abschließenden Stellungnahme des Jugendhilfeausschuss vom November 2019 findet sich keine Aussage dazu, ob die Entscheidung des Amtes nun fachlich richtig war oder nicht.
Auch der Ausschusschef selbst will dazu keinen Kommentar abgeben. „Die Debatte über Qualitätsstandards in der Jugendhilfe führen wir jetzt losgelöst von dem konkreten Fall“, sagte Stephan Wende. Für Hannes’ Mutter Ines Semisch-Graßmann indes ist der Fall nicht zu Ende. Sie verlange in einem Verfahren vor dem Sozialgericht Schadenersatz für die Fehlhandlungen des Amtes, sagte sie. Vor dem Oberverwaltungsgericht war sie seinerzeit gescheitert. Es hatte die Rückholung des Jungen aus Kirgisien für zulässig erklärt.
Dass Helfer in der Praxis vor schwierigen Entscheidungen stehen können, zeigte die Diskussion über „Systemsprenger“. Auf die Frage, ob dieser oder jene Helfer im Film fachlich richtig gehandelt hat, gab es von den Experten auf dem Podium recht unterschiedliche Antworten. Einig zeigte man sich darin, dass die Kinder gehört werden müssen, dass sie Konstanz brauchen und Beziehungsabbrüche möglichst vermieden werden müssen.
