Waldbrand in Brandenburg: Parken und Grillen im Wald erlaubt? Wie Brände vermieden werden

Waldbrände sind angsteinflößend. Was ist erlaubt, wenn die Waldbrandstufe in Brandenburg hoch ist? Darf ich ein Feuer machen oder eine Zigarette im Wald rauchen? Wann muss ich die Feuerwehr rufen? Kann ich einem Brand vorbeugen? Eine Übersicht. (Symbolbild)
Jan Woitas,dpa2022 war mit 504 Waldbränden auf einer Gesamtfläche von 1.411 Hektar wieder ein „Waldbrandjahr“. Das besagt der Waldzustandsbericht 2022 des Lands Brandenburg. Besonders betroffen mit jeweils zwei Großbränden waren die Landkreise Elbe-Elster (740 Hektar) und Potsdam Mittelmark (410 Hektar). Viele Waldbrände werden fahrlässig oder absichtlich verursacht.
Wie kann ich einem Brand im Wald vorbeugen?
Darf ich während einer Waldbrandstufe in den Wald? Was darf ich und was ist im Wald verboten?
Brand im Wald vorbeugen – was ist erlaubt und was verboten?
Brandenburg verfügt über 1,1 Millionen Hektar Wald. Das sind 37 % der Landesfläche. Diese 37 % des Lands Brandenburg müssen besonders während einer Waldbrandgefahr geschützt werden. Jeder kann dazu beitragen.
Waldbrandgefahrenstufen:
Hinweisschilder mit Waldbrandgefahrenstufen, welche die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes darstellen, gibt es im Wald und an Waldeingängen. Auch im Internet kann man die tagesaktuellen Waldbrandgefahrenstufen für den Landkreis nachlesen.
1 = sehr geringe Gefahr
2 = geringe Gefahr
3 = mittlere Gefahr
4 = hohe Gefahr
5 = sehr hohe Gefahr
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg veröffentlicht folgende Karte mit den tagesaktuellen Waldbrandgefahrenstufen auf seiner Webseite.
Zigaretten im Wald:
In Brandenburg ist es das ganze Jahr über verboten, im Wald und in weniger als 50 Meter vom Waldrand entfernt zu rauchen (Paragraf 23 Absatz 1 Landeswaldgesetz). Das gilt natürlich besonders, wenn eine Waldbrandgefahr ausgerufen wurde.
Feuer anzünden oder Grillen:
Auch das Anzünden eines Feuers und das Grillen im Wald oder weniger als 50 Meter vom Waldrand entfernt sowie an Seeufern in Waldnähe sind ganzjährig in Brandenburg verboten – so auch während einer Waldbrandgefahr.
Für Personen mit Grundstück in Waldnähe gilt eine Ausnahme. Sie brauchen nur einen Abstand von 30 Metern zum Waldrand einhalten, solange sie ausreichend vorbeugende Brandschutzmaßnahmen einhalten. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 gilt diese Ausnahme allerdings nicht mehr.
Auto fahren und Parken im Wald:
Das Befahren der Brandenburger Wälder mit Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich das ganze Jahr über verboten, außer für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd. Ebenso ist das Parken im oder am Wald verboten und nur auf ausgeschilderten Waldparkplätzen erlaubt. Besonders bei hoher Waldbrandgefahr sollte man nicht über trockenem Gras parken, da heiße Fahrzeugteile schnell zur Zündquelle werden. Ebenso müssen Zufahrtswege zum Wald für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr immer freigehalten werden.
Feuerwerk im Wald oder Waldrand:
Weder Zündort noch mögliche Flugbahn des brennenden Flugkörpers, noch der Explosionsort einschließlich des niedergehenden Funkenfluges dürfen im Wald sein oder weniger als 50 Meter an den Waldrand heranreichen.
Fluglaternen:
Seit 2010 gilt in Brandenburg ein generelles Verbot zum Betrieb von Fluglaternen.
Sofort 112 wählen:
Wenn ein Brand ausgebrochen ist, muss man sofort die Feuerwehr (Notruf 112) oder die Polizei (Notruf 110) anrufen. Man sollte mitteilen, wo es brennt, was brennt (Bodenfeuer oder schon die Baumkronen) und ob Menschen in Gefahr sind.
Maßnahmen zur Vorbeugung von Waldbränden des Lands Brandenburg
● Ausbau von Waldbrandschutzwegen
● Anlage von Löschwasserentnahmestellen und Waldbrandschutzstreifen
● bereits gebaute 166 Löschwasserentnahmestellen und über 530 km Waldbrandschutzwege im Privatwald
● Löschwasserbrunnen im Privatwald
● Waldumbau: auf über 70 Prozent der Waldflächen ist die Kiefer immer noch die Hauptbaumart. Um das Risiko zu verringern, müssen zukünftig mindestens drei bis fünf Baumarten auf der Fläche wachsen.
● Naturverjüngung, um stresstolerante Bäume zu haben
(Quelle: Waldzustandsbericht vom 12.12.2022)



