Flüchtlinge in Brandenburg: Neue Ausreisezentren für abgelehnte Geflüchtete

Brandenburg, Potsdam: Dietmar Woidke (r, SPD), Ministerpräsident von Brandenburg, spricht im Brandenburg-Saal der Staatskanzlei, um die Landräte und die Oberbürgermeister Brandenburgs über die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz zu informieren. Links neben ihm sitzt Michael Stübgen, Brandenburger Minister des Innern und für Kommunales.
Soeren Stache/dpaDie brandenburgische Landesregierung, der Landkreistag und der Städte– und Gemeindebund haben die Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels bei Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) begrüßt. Es seien nicht alle Probleme des Migrationsthemas gelöst, aber ein wichtiger Schritt wurde gegangen, schätzte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag (07. 11.) nach einer Beratung mit den kommunalen Spitzenverbänden ein. Die gesellschaftliche Stimmung habe sich in den vergangenen sieben, acht Jahren deutlich geändert, stellte er fest. In der Begrenzung der illegalen Zuwanderung sieht der SPD–Politiker einen wichtigen Beitrag, die politische Stabilität in Deutschland zu sichern.
Für Brandenburg kündigte Innenminister Michael Stübgen (CDU) eine Reihe von Maßnahmen an, mit denen die Zahl der ausreisepflichtigen Flüchtlinge im Land reduziert werden soll. Deren Zahl bezifferte er mit rund 9200 Personen, wobei in der Hälfte der Fälle noch juristische Verfahren laufen. Auch danach gibt es eine Reihe von Gründen (Länder, in die wie im Falle von Russland derzeit nicht abgeschoben werden kann), die einem Vollzug der Ausreise entgegenstehen. Letztlich, so Stübgen, gibt es in Brandenburg eine Zahl von 2000 bis 2500 Personen, die das Land verlassen müssten. In diesem Jahr haben 600 abgelehnte Asylbewerber das Land verlassen, zwei Drittel davon freiwillig, das andere Drittel wurde abgeschoben.
Kommunen sollen drei Gemeinschaftsunterkünfte bereitstellen
Der neue Plan des Innenministers sieht vor, die 2000 bis 2500 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen in kommunalen Zentren unterzubringen. Stübgen sprach von drei Gemeinschaftsunterkünften, in die die Kommunen die entsprechenden Personen schicken. Dort würde die Zentrale Ausländerbehörde des Landes (ZABH) gezielte Angebote für freiwillige Ausreisen unterbreiten. Außerdem wäre es von dort leichter, Abschiebungen durchzuführen.
Stübgen betonte, dass die Ausreisezentren, wie es sie bereits in Schleswig–Holstein gibt, keine geschlossenen Einrichtungen mit Gewahrsam sind. Er kündigte Gespräche mit den Landkreisen an, um zügig die Zentren aufbauen zu können. Zusätzlich soll die ZABH in Eisenhüttenstadt von den Kommunen Zuständigkeiten für Abschiebungen erhalten. Die Verwaltungen in den Kreisen seien oft nicht ausreichend aufgestellt, um komplizierte juristische Fragen zu klären.
CDU–Fraktionschef Jan Redmann kann sich zudem vorstellen, dass künftig Ausreisepflichtige, die oft nicht an ihren gemeldeten Wohnorten anzutreffen sind, ihre Sozialleistungen persönlich in den Meldestellen abholen müssen, was die Chance biete, ihrer habhaft zu werden.
Stübgen räumte ein, dass der Ausbau der Kapazitäten der ZABH an ihren drei Standorten dem Zeitplan hinterherhinkt. Bis Ende des Jahres werde es gelingen, in Eisenhüttenstadt zusätzlich 500 Plätze zu errichten, Anfang 2024 dann die gleiche Zahl in Wünsdorf und im Februar 500 Plätze in Frankfurt (Oder). Ursprünglich sollte die Erweiterung Ende des Jahres stehen.
Neue Erstaufnahme für Flüchtlinge ist nicht in Sicht
Auch ein neuer Standort für eine zusätzliche Erstaufnahmeeinrichtung mit weiteren 1500 Plätzen ist nicht spruchreif. Hier muss erst entschieden werden, wie hoch diese Plätze auf das Aufnahmesoll der jeweiligen Kreise und Kommunen angerechnet wird. Integrationsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) unterbreitete den kommunalen Spitzenverbänden dazu drei Vorschläge zur Auswahl. Je stärker die Kreise oder Städte mit solchen Einrichtungen entlastet werden, desto mehr Flüchtlinge müssen die anderen aufnehmen.
Woidke begrüßte die Zusage des Bundes, dass die stationären Grenzkontrollen zu Polen künftig für mindestens ein halbes Jahr in Brüssel beantragt werden sollen, statt bislang für wenige Wochen. Der Ministerpräsident betonte, dass diese Maßnahmen, aber auch die verstärkten Grenzkontrollen zwischen Tschechien und Polen im Oktober zu einer deutlichen Senkung der Zahl illegal eingereister Flüchtlinge führte. Woidke berichtete von Gesprächen mit Polen, Kontrollen auf polnischem Gebiet vor der Grenze durchzuführen. Die Personen, die dabei aufgegriffen würden, könnten dann kein Asyl in Deutschland beantragen.
In einer früheren Version war davon die Rede, dass die Ausreisezentren für ausreisepflichtige Personen gedacht sind, die nicht abgeschoben werden können. Tatsächlich sind es vollziehbar Ausreisepflichtige.


