Geld in Brandenburg
: Depot, Tilgung, Konto – was tun, wenn die Bank Fehler macht?

HintergrundOb Geldanlage, Kredit-Rückzahlung oder Kontoführungsgebühr – Kunden von Banken und Sparkassen fühlen sich nicht immer richtig beraten. Eine Fachanwältin gibt Tipps, wie man sich vor Schaden schützt.
Von
Annegret Krüger
Frankfurt (Oder)
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420453894 - Anschlussfinanzierung, Ordner, Geld, Scheine, Münzen, Taschenrechner. Download am 13.06.2024 für SWP Metzingen, Irmgard Hipp, Projekt Immobilienratgeber. Foto: © magele-picture/adobe.stock.com

Anschlussfinanzierung oder Sondertilgung: Wenn die Laufzeit eines Kredites endet, sind verschiedene Wege möglich. Welche Kosten entstehen?

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  • Kunden von Banken und Sparkassen klagen oft über falsche Beratung und entstandene Kosten.
  • Fachanwältin Ellen Neugebauer gibt Tipps, wie man sich vor Schaden schützt.
  • Wichtig: Vertrag prüfen, um Kündigungsmodalitäten und Kosten zu verstehen.
  • Bei Problemen mit Überweisungen oder Daueraufträgen: Regelmäßig Kontobewegungen kontrollieren.
  • Bei Vorfälligkeitsentschädigung: Schauen, ob die Berechnung korrekt ist.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wer Bankgeschäfte tätigt, zum Beispiel einen Kredit aufnimmt oder Geld anlegt, der möchte, dass ihm später keine Nachteile entstehen. Dementsprechend tauchen immer wieder Fragen auf.

Kann ich ein Gelddepot vorzeitig kündigen? Wie reagiere ich, wenn die Bank eine hohe ausgezahlte Summe nicht mehr zurücknehmen möchte? Oder Kontoführungsgebühren seitens der Bank einbehalten werden? Wie kann ich einen Kredit ohne hohe zusätzliche Kosten vorzeitig ablösen? Diese und andere Fragen hat Ellen Neugebauer, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, beantwortet.

Bank in Brandenburg – Depot lässt sich nicht zeitnah kündigen

Bereits im Jahr 2016 habe ich auf Empfehlung eines Bankmitarbeiters ein Depot angelegt. Der Erfolg war nicht einmal mäßig, deshalb wollte ich es jetzt endlich kündigen. Es gibt bessere Anlagen. Bei der Sparkasse sagte man mir, dies sei erst zum Ende des nächsten Jahres möglich. Muss ich das so glauben und so lange noch warten? Und was ist, wenn ich das mit Blick auf mein fortgeschrittenes Alter selbst nicht mehr erlebe, sondern das Geld zu einem Teil der Erbmasse wird?
Die erste Teilfrage kann man nur seriös beantworten, wenn man genau in den Text Ihres ursprünglichen Vertrages schaut. Das sollten Sie tun oder sich dabei von einem Experten helfen lassen. In den Vertragsunterlagen finden Sie genaue Formulierungen zu Kündigungsmodalitäten und ebenso zu vorgeschriebenen Kündigungsfristen.

Es ist nicht unüblich, dass dort manchmal eine Klausel enthalten ist, die das Kündigen erst zum Ende eines Geschäftsjahres zulässt. Dann wäre die Auskunft, die man Ihnen gegeben hat, rechtens. Es könnte aber auch ganz anders sein. Lesen Sie dies nach.

Wenn Sie das Geld nicht mehr selbst ausgezahlt bekommen, sondern es an einen Erben geht, dann ändert sich an den im Vertrag stehenden zeitlichen Fristen in der Regel nichts. Mit dem Erbfall ist kein Sonderkündigungsrecht verbunden. Die Auszahlung erfolgt auch dann zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen.

Daueraufträge werden nicht rechtzeitig ausgeführt

Für zahlreiche meiner monatlichen finanziellen Verpflichtungen habe ich Daueraufträge oder Einzugs­ermächtigungen unterschrieben bei meiner Bank, der Postbank. Das klappte auch lange Zeit ganz normal, sichert vor allem pünktliche Verpflichtungserledigung. Im Herbst begann plötzlich der Ärger, es gab erste Ausfälle. Im Dezember habe ich nicht aufs Konto geschaut und somit nicht bemerkt, dass Strom und Miete nicht überwiesen wurden. Die Mahnungen und damit verbundene Gebühren ließen nicht lange auf sich warten. Ich will meinen Mietvertrag keinesfalls
gefährden durch Unregelmäßigkeiten. Welche Wege gibt es?

Hier rate ich dringend zu regelmäßiger Eigenkontrolle in Sachen Kontobewegungen. Wenn Sie einen Dauerauftrag erteilen, entsteht ein Auftragsverhältnis. Dieses verletzt die Bank bei Nichtausführung des Auftrages. Die in der Folge oftmals entstehenden Gebühren und Verzugszinsen sind für Sie ein Schaden, und die Bank hat hier Schadenersatz zu leisten.

Kürzlich ist mir bei einer Überweisung nach einem ebay-Kauf ein grober Fehler passiert. Ich habe bei dem Betrag das Komma vergessen, nicht 9,45 Euro, sondern 945 Euro überwiesen. Da ging nichts mehr rückgängig zu machen. Eine Nachfrage um Rückabwicklung bei der Bank brachte auch nichts. Den Verkäufer erreichte ich nicht; und es vergingen bange Tage, bis sich alles klärte. Hat man wirklich keine andere Chance, wieder an sein Geld zu kommen?
Nein, man kann sich nur an den Empfänger wenden und hat Glück, wenn dieser bekannt ist und – eigentlich selbstverständlich – die unrechtmäßig erhaltene Summe zurückgibt. Überweist man nicht einen falschen Betrag, sondern, vielleicht durch einen Zahlendreher, auf ein falsches Konto, kann es richtig kompliziert werden. Man muss dann mit der eigenen Bank zunächst den Kontoinhaber ermitteln. Wird eine Rückgabe im schlimmsten Fall verweigert, bleibt nur der Klageweg gegen den Empfänger, denn dieser haftet wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Das könnte am Ende ein sehr teures Versehen werden.

Finan-Ärger – Bank nimmt große Menge Geld nicht zurück

Ich habe mir nach der Planung eines größeren Kaufes von meiner Bank die dafür notwendige Summe als Bargeld auszahlen lassen. Dann zog sich alles unplanmäßig lange hin, wurde ganz hinfällig. Als ich die einstige Auszahlungssumme nach über einem Jahr wieder bei meiner Bank einzahlen wollte, wurde daraus nichts. Mir wurde gesagt, diese Rückzahlung wäre nur drei Monate lang möglich gewesen. Eine Mitarbeiterin riet mir, die Summe keinesfalls zu teilen und diese Teilbeträge dann einzuzahlen am Automaten. Damit riskiere ich spätestens beim dritten Mal eine Kontosperre. Was könnte ich noch unternehmen, um das Bargeld auf einem Konto zu deponieren?
Erst einmal würde ich nach der Grundlage für die Ablehnung fragen. Natürlich sind Banken nach dem Geldwäschegesetz zu sorgsamer Prüfung verpflichtet. Bei einer Bargeldeinzahlung von Beträgen über 10.000 Euro muss die Bank sich die Herkunft nachweisen lassen. Da Sie den Betrag bei der gleichen Bank abgehoben haben, ist eigentlich der Herkunftsnachweis da. Sie können ja auch noch einmal in Ihren Kontoführungsvertrag schauen, ob dort Einschränkungen beim Bargeldverkehr vereinbart sind.

Ellen Neugebauer, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Erbrecht

Ellen Neugebauer ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

René Matschkowiak

Bank in Brandenburg – Vorfälligkeitszinsen sind festgelegt

Wir haben vor acht Jahren einen Kreditvertrag für unser Haus nach Ablauf des vorangegangenen Kreditvertrages neu abgeschlossen. Jetzt sind noch fünf Jahre zu zahlen. Da wir beide Rentner geworden sind, möchten wir die finanzielle Belastung reduzieren und die Restschuld sofort abzahlen. Wie hoch wäre die Vorfälligkeitsentschädigung, die die Bank fordern kann?
Dies kann man nicht pauschal beantworten. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nach einer feststehenden Formel berechnet, und um diese Kosten würden Sie aktuell auch nicht herumkommen. Das wäre nur möglich, wenn schon eine Zinsbindungszeit von zehn Jahren vergangen ist. Dann könnten Sie kündigen und müssten keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Dies wäre also bei Ihnen in zwei Jahren möglich.

Schauen Sie nochmal in Ihren Vertrag, ob Sie jährliche Sondertilgungen vereinbart haben. Dann könnten Sie damit die Restvaluta senken. Außerdem kann geprüft werden, ob die Angabe zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Darlehensvertrag korrekt ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nämlich am 3. Dezember 2024 in einem Fall entschieden, dass die vertraglichen Regelungen unzureichend waren und daher keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden konnte.

Geld-Ärger – Bank zahlt Kontoführungsgebühr nicht zurück

Seit Monaten führe ich mit der regionalen Sparkasse einen sehr regen Briefwechsel, um die unrechtmäßig über Jahre einbehaltenen Kontoführungsgebühren zurückzubekommen. Habe ich einen Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Kontoführungs­gebühren?
Da kommt es darauf an, was Sie ursprünglich mit der Bank an Kosten vereinbart haben und wann Sie vielleicht einer Änderung der Kontokosten zugestimmt haben. Wenn die Bank einseitig und ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung die Kosten erhöht hat, können Sie einen Rückzahlungsanspruch haben.

Von der Sparkasse können Sie nach dem Zahlungskontengesetz eine Entgeltaufstellung fordern. Daraus muss ersichtlich sein, welche Kosten in welcher Höhe das Geldinstitut von ihrem Konto abgebucht hat. Daraus können Sie dann ersehen, um welche Summe bei den Forderungen es in Ihrem konkreten Fall geht. Danach können Sie entscheiden, ob Sie nochmals Rat suchen, vielleicht bei der regionalen Verbraucherzentrale oder bei einem Fachanwalt für Bankrecht.

Ich habe bei der Bank ein Tagesgeldkonto über eine beträchtliche Summe. Die Bank hat von mir vor einiger Zeit Verwahrentgelte gefordert und berechnet. Ich habe gehört, dass man diese zurückfordern kann?
Ja, das ist richtig. Der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass Verwahrentgelte – auch Negativzinsen genannt – für Einlagen auf Tagesgeld- oder Sparkonten unzulässig sind. Sparguthaben wie Tagesgeld dürfen durch Gebühren nicht weniger werden, denn dies widerspricht dem Sinn und Zweck dieser Konten – nämlich dem Sparen. Hier können sie sich nach dem Zahlungskontengesetz eine Entgeltaufstellung bei der Bank anfordern, dann sehen Sie, wie viel Verwahrentgelte Sie gezahlt haben, und diese zurückfordern.