Der Naturschutzbund und die Grüne Liga Brandenburg sind mit einem Eilantrag gegen eine vorzeitige Genehmigung beim Bau der Fabrik des US-Elektroautokonzerns Tesla in Grünheide bei Berlin erneut gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies am Mittwoch eine Beschwerde der Umweltverbände gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom Juni zurück. Damit kann Tesla Anlagen und Aggregate in der Gießerei, der Lackiererei und im Karosseriebau testen sowie Tanks zu Spül- und Testzwecken bauen und nutzen. Zuvor hatte der „Tagesspiegel“ darüber berichtet.

Endgültige umweltrechtliche Genehmigung bleibt weiterhin aus

Das OVG bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das den Eilantrag gegen die vorzeitige Zulassung abgewiesen hatte. Die Umweltverbände hätten nicht geltend gemacht, dass wegen der dann möglichen Tests mit nicht angemessen berücksichtigten Störfällen oder anderen Beeinträchtigungen der Umwelt gerechnet werden müsse. Der Eilantrag sei zudem unzulässig, weil die Verbände nicht vorgebracht hätten, dass sie wegen der Entscheidung in ihrem Aufgabenbereich - dem Schutz von Natur und Umwelt - berührt seien.
Michael Ganschow von der Grünen Liga reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung.„Das ist bitter.“ In den veröffentlichten Unterlagen der Fabrik seien viele Passagen geschwärzt, in denen es um die in der Fabrik verwendeten Stoffe gehe. Diese Informationen seien aber für mögliche Störfälle relevant. Ganschow fragt, wie das Gericht auf Basis geschwärzter Unterlagen zu der Auffassung kommen könne, dass von den eingesetzten Chemikalien keine Gefahr für die Umwelt ausgehen könnte. „Ich hätte mir nie träumen lassen, dass ich die Veröffentlichung von Umweltdaten noch einmal erkämpfen muss.“
Tesla fehlt für den Bau der Fabrik die endgültige umweltrechtliche Genehmigung. Das Unternehmen baut daher über mehrere vorzeitige Zulassungen.
Mehr zur Gigafactory von Tesla in Grünheide bei Berlin gibt es auf einer Themenseite.
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