Knapp 200.000 Immobilienbesitzer in Brandenburg haben die letzte Frist zur Abgabe ihrer Grundsteuererklärung verpasst. Sie müssen jetzt mit Strafzahlungen rechnen. Wie das Finanzministerium Brandenburg mitteilte, wurden bis Ende Juni rund 1.052.000 Erklärungen bei den Finanzämtern eingereicht, aber es fehlen immer noch etwa 200.000 Erklärungen. Das Ministerium hat angekündigt, dass die Finanzämter bald Verspätungszuschläge in Höhe von 25 Euro pro Monat erheben werden.
Ursprünglich war die Abgabefrist Ende Oktober, sie wurde dann aber bis Ende Januar verlängert. Anfang Juni wurden Mahnschreiben an die säumigen Immobilienbesitzer verschickt, sie wurden aufgefordert, die Erklärungen bis Ende Juni abzugeben. Bis dahin seien jedoch nur noch gut 20.000 Erklärungen eingegangen.

Eigentümer sind zur Abgabe verpflichtet

Das Finanzministerium appelliert an die säumigen Immobilienbesitzer, ihre Grundsteuererklärung spätestens am kommenden Wochenende abzugeben. Die Eigentümer sind dazu verpflichtet. Wenn sie dies hartnäckig verweigern, werden die Finanzämter die Grundsteuerwerte selbst festlegen. Es sei besser, die Erklärung selbst abzugeben.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Grundstücke für die Bemessung der Grundsteuer neu bewertet werden müssen. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden, um Schulen, Kitas und Bürgerämter zu finanzieren.

Klage gegen das Bundesgesetz wird vorbereitet

Unabhängig davon, dass säumige Haus- und Grundstückseigentümer auch weiterhin die Grundsteuererklärung abgeben sollen, läuft zurzeit die Vorbereitung einer Klage gegen das Verfahren. Denn laut einer Studie im Auftrag des Steuerzahlerbunds und des Eigentümerverbands Haus und Grund aus dem April 2023 hält der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhoff das in elf Bundesländern angewandte Gesetz des Bundes für verfassungswidrig. Auch Brandenburg setzt das Bundesgesetz um. Dem Fiskus droht deshalb eine Klagewelle.
Kirchhoff kritisiert an dem Bundesmodell, die festgelegten Bodenrichtwerte seien nicht vergleichbar. Das Finanzministerium Brandenburg hält das Bundesmodell für verfassungsgemäß. Nach Auskunft von Ministeriumssprecher Thomas Vieweg haben die Gutachterausschüsse des Landes Brandenburg insgesamt 6013 Bodenrichtwerte für Bauland auf den 1. Januar 2022 ermittelt.

Eigentümer sollen gegen den Bescheid Einspruch einlegen

Lars Eichert, Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Brandenburg, rät den Eigentümern in Brandenburg, dringend Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, sobald er im Briefkasten landet. Sie sollten zum einen prüfen, ob alle Angaben richtig sind. Darüber hinaus müsse die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit gestellt werden. „Wenn man nichts unternimmt, wird der Bescheid bestandskräftig“, sagt Eichert. Allerdings haben Eigentümer nach Eingang des Bescheides nur vier Wochen Zeit. Der Einspruch müsse unbedingt begründet werden, sonst würde das Finanzamt den Einspruch zurückweisen. Der Hinweis auf die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit sei es aber ein akzeptabler Grund.