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: Korrektur bei der Grundsteuererklärung – was Eigentümer beachten müssen

Bis zum 31.1.2023 haben Menschen mit eigenem Grundstück oder Haus Zeit, die Grundsteuererklärung abzugeben. Was sind die größten Probleme? Und wenn die Erklärung Fehler hat – kann sie korrigiert werden?
Von
Claudia Duda
Potsdam
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Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. (Symbolbild)

Bernd Weißbrod/dpa