MOZ+MOZ+Haasenburg-Heime
: Was Politiker aus Schadenersatz-Forderung lernen sollten

Die Schließung der Heime für besonders schwer erziehbare Jugendliche durch das Land Brandenburg war rechtswidrig. Der Haasenburg-Anwalt will Schadenersatz in Millionen-Höhe fordern. So etwas kann sich Brandenburg künftig sparen.
Kommentar von
Manja Wilde
Potsdam
Jetzt in der App anhören
Haasenburg-Heime: Verwaltungsgericht verwirft Amtsauflagen
Geschlossen ist das Kinder- und Jugendheim „Haus Babenberg“ der Haasenburg GmbH am 07.11.2013 in Jessern (Brandenburg).

Geschlossen ist das Kinder- und Jugendheim «Haus Babenberg» der Haasenburg GmbH am 07.11.2013 in Jessern (Brandenburg).Das Verwaltungsgericht Cottbus hat verschärfte Auflagen des Landesjugendamtes für die umstrittenen Haasenburg-Heime für rechtswidrig erklärt. Damit habe die Kammer einem Widerspruch der Betreibergesellschaft gegen die am 30. August erlassene Amtsverfügung stattgegeben, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Der am Mittwoch gefasste Beschluss werde den Beteiligten übermittelt und sei noch nicht rechtskräftig. Vom Jugendministerium in Potsdam war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Die Ressortministerin Münch (SPD) hatte am Mittwoch nach Misshandlungsvorwürfen von Kindern und Jugendlichen die Schließung der drei Heime der Haasenburg GmbH im Süden Brandenburgs angekündigt. Foto: Patrick Pleul/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Haasenburg-Heime: Geschlossen ist das Kinder- und Jugendheim „Haus Babenberg“ der Haasenburg GmbH in Jessern (Brandenburg) seit Ende 2013. Ministerin Martina Münch (SPD) hatte nach Misshandlungsvorwürfen von Kindern und Jugendlichen die Schließung der drei Heime angekündigt. Und diese Position später nie revidiert. (Archivbild)

Patrick Pleul (dpa-Zentralbild)