Heizungsgesetz von Habeck
: Offene Fragen an neues Gesetz – das sagen Handwerker aus Brandenburg

Der Kompromiss der Regierung zum neuen Heizungsgesetz wird breit diskutiert. Viele Hausbesitzer und Mieter bleiben trotzdem verunsichert. Was meint das Handwerk in Brandenburg dazu?
Von
Sebastian Becker
Potsdam
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Ein Handwerker steht in einem Heizungsraum mit mehreren Wärmepumpen. Wird das neue Heizungsgesetz tatsächlich noch vor der Sommerpause fertig?

Patrick Pleul/ dpa

Der Bundestag hat am Donnerstag (15.6.) den Vorschlag für das neue Heizungsgesetz diskutiert, auf den sich die Regierungskoalition am Mittwoch (14.6.) geeinigt hatte. Zuvor war wochenlang über die ursprünglichen Vorschläge diskutiert worden. Nicht nur Hausbesitzer, Vermieter und Mieter, sondern auch Kommunen waren völlig verunsichert und kritisierten das Heizungsgesetz als nicht realisierbar.

Die Vertreter des Handwerks in Berlin-Brandenburg, die dieses Nachrichtenportal befragt hat, sehen allerdings auch an den neuen Regeln in vielen Punkten noch Klärungsbedarf.

HWK Potsdam: Viele Forderungen des Fachhandwerks erfüllt

„Die erzielte Einigung berücksichtigt nun wichtige Forderungen des Fachhandwerks“, sagt Ralph Bührig, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam. Sinnvoll sei, dass nun erst nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung Verpflichtungen umgesetzt werden müssen. „Pragmatische Übergangsfristen und Technologieoffenheit, die alle Erfüllungsoptionen berücksichtigt, müssen im Gesetzgebungsverfahren nun berücksichtigt werden“, erklärt der Verbandsvertreter.

„Das Handwerk begrüßt den Kompromiss, da viele unserer zentralen Forderungen aufgegriffen wurden“, sagt auch Frank Ecker, der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder). „Dazu gehört etwa die richtige ‚Reihenfolge‘, also erst eine kommunalen Wärmeplanung und danach im zweiten Schritt die Verpflichtung zum Einsatz von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien“, so der Kammer-Vertreter. Auch eine echte Technologieoffenheit scheine nunmehr konkret greifbar.

„Jetzt müssen die Ausnahme- und Härtefallregelungen wie die Altersregelung, die derzeit lediglich mindestens 80-jährige Menschen betreffen soll, überarbeitet werden“, erklärt Ecker. „Hier erscheint es sinnvoll, eher auf die Bonität abzustellen und das staatliche Förderkonzept daran zu orientieren“, findet der Kammer-Vertreter, der zusätzlich folgendes forderte:

„Mit einem schnell zu verhandelnden konkreten Gesetz muss die entstandene Verunsicherung unter den Betrieben und ihren Kundinnen und Kunden beseitigt und Planungssicherheit geschaffen werden.“

SHK Brandenburg: Viel zu enger Zeitrahmen

„Es bleiben zu viele Fragen offen“, kritisiert allerdings Erik Debertshäuser im Gespräch mit diesem Nachrichtenportal, der Geschäftsführer der SHK Brandenburg (Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg). „Das einzig Konkrete ist die Regelung für die Biomasse“, erklärt der Fachmann. „Viele Kunden dürften jetzt ihre Investitionen für den Umbau erstmal stoppen, weil sie keine Übersicht haben“, glaubt Debertshäuser. „Das kann ich verstehen“, fügt der Experte hinzu.

Auch ist aus seiner Sicht der Zeitrahmen, den die Bundesregierung abgesteckt hat, viel zu eng: „Ab 1. Januar 2024 das Gesetz in Kraft treten zu lassen, ist viel zu schnell“, so der Fachmann. Man hätte seiner Meinung zufolge bis 1. Januar 2025 warten sollen.

„Dass die Kommunen bis 2028 Zeit haben, ihre Wärmepläne vorzulegen, hört sich zwar lang an, ist es aber in Wirklichkeit nicht“, fügt der Fachmann hinzu. „Die haben doch jetzt schon Probleme mit der Datenerfassung“, so Debertshäuser. Diese Regelungen bis zur Sommerpause durchzubringen, hält er für kaum möglich. „Die Bundesregierung sollte sich dafür mehr Zeit lassen“, erklärt der Fachmann.

„Grundsätzlich begrüßen wir den erzielten Kompromiss zur Umsetzung der lange geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und sehen die vom SHK-Handwerk wiederholt eingeforderten pragmatischen Verbesserungsvorschläge aufgegriffen“, meint Andreas Schuh, Obermeister Innung SHK Berlin: „Vor allem richtig ist die Technologieoffenheit, die einen gleichberechtigten Einsatz aller Heizungslösungen mit erneuerbaren Energieträgern ermöglicht“, so der Experte im Gespräch mit diesem Nachrichtenportal.

SHK Berlin: Unbedingt Förderkulisse aufbauen

Entscheidend seien ebenso die pragmatischen Übergangsfristen in enger Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung. „Für uns wichtig wird jetzt sein, dass der bürokratische Aufwand einer Sanierung gering ausfällt und eine entsprechende Förderkulisse aufgebaut wird, die Investitionen sozialverträglich gestalten“, erklärt der Fachmann. Ansonsten bleiben aus seiner Sicht die Details, die Bundestag und Bundesregierung hoffentlich zügig liefern, abzuwarten.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

► Neu eingebaute Heizungen sollen künftig zu mindestens 65 Prozent klimaneutral betrieben werden. Allerdings sollen die Kommunen davor zunächst Pläne vorlegen, wie der klimafreundliche Umbau örtlich funktionieren soll, ob etwa Fernwärme oder „klimaneutrale Gasnetze“ gebaut werden. Das bisherige Gesetzesvorhaben dazu sieht eine verpflichtende Wärmeplanung in größeren Städten bis 2026 und bis 2028 in ländlicheren Gebieten vor - fix ist das aber noch nicht.

Im Papier der Fraktionsspitzen heißt es lediglich: „Eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung streben wir bis spätestens 2028 an.“ Unklarheit besteht außerdem darüber, ob tatsächlich jede Kommune eine Wärmeplanung vorlegen muss.

► Unterscheidung Neubauten in Neubaugebiete und andere

Für Neubauten sollen die neuen Regeln wie geplant ab dem 1. Januar 2024 gelten. In den von den Fraktionen vereinbarten „Leitplanken“ wird nun allerdings in manchen Fällen eine Unterscheidung zwischen Neubauten in Neubaugebieten und anderen Neubauten gemacht. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten soll es Ausnahmen für den Einbau von Gasheizungen geben. Ob die anderen Neuregelungen im GEG für diese Gebäude gelten sollen, blieb zunächst aber unklar.

► Was sind „klimaneutrale Gasnetze“?

Zahlreiche nun vorgesehene Ausnahmen, die den Einbau von Gasheizungen in vielen Fällen weiterhin ermöglichen, sind an die Umrüstbarkeit der Anlagen auf Wasserstoff und den Aufbau „klimaneutraler Gasnetze“ geknüpft. Ähnliche Regelungen waren auch vorher in der GEG-Novelle vorgesehen. Ursprünglich sollte der Einbau einer umrüstbaren Gasheizung aber nur möglich sein, wenn ein verpflichtender Plan für den Aufbau eines Wasserstoffnetzes zur Versorgung der Heizung vorliegt.

Diese verbindlichen Vorgaben sieht die Fraktionseinigung nun nicht mehr vor. Stattdessen ist von einem „Fahrplan“ die Rede, den die Kommunen für den „Hochlauf des Wasserstoffs bis 2045“ vorlegen sollen. Wie Gasnetze klimaneutral etwa mit Wasserstoff oder auch Biogas betrieben werden können und ob und zu welchen Preisen die Brennstoffe in absehbarer Zukunft zur Verfügung stehen werden, ist fraglich. Auch die Frage der Verantwortlichkeit im Fall, dass der Ausbau nicht klappt, scheint bislang nicht geklärt zu sein.

► Wie sind die Fristen, wenn es mit Wasserstoff nicht klappt?

Die Fraktionseinigung sieht vor, dass auch wenn keine „klimaneutralen Gasnetze“ geplant sind, neue Gasheizungen eingebaut werden können - vorausgesetzt, diese können mit „Biomasse, nichtleitungsgebundenem Wasserstoff oder seinen Derivaten betrieben werden“. Die künftige Verfügbarkeit dieser Brennstoffe ist nicht gesichert. Wer nun eine Gasheizung einbaut, diese am Ende aber doch nicht klimaneutral betreiben kann, muss - zumindest nach Lesart der Grüne - dann erneut umrüsten.

Konkrete Vorgaben oder Fristen sind dafür bislang nicht festgelegt. Die Fraktionseinigung nennt lediglich „angemessene Übergangsfristen“, die gelten sollen, wenn der kommunale Wärmeplan keinen Aufbau eines klimaneutralen Gasnetzes vorsieht. Eine Frist ergibt sich allerdings aus dem Klimaschutzgesetz, das besagt, dass alle Heizungen ab 2045 klimaneutral betrieben werden müssen.

► Wie steht es um den Mieterschutz?

Wegen der Ausweitung des Emissionshandels auf den Gebäudebereich werden die Preise für fossile Brennstoffe in den kommenden Jahren merklich ansteigen - und damit die Kosten für den Betrieb von Gasheizungen. Vermieter sind zwar meistens für die Heizungsanlage zuständig, selbst aber nicht von eventuell steigenden Verbrauchskosten betroffen. Ein Vermieter könnte außerdem auch eine verhältnismäßig günstige Pelletheizung einbauen - das knappe Gut Brennholz muss ja der Mieter bezahlen. Ähnliches gilt für Biogas und Wasserstoff, die voraussichtlich langfristig teuer bleiben werden.

Im Fraktionspapier heißt es dazu: „Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden“" und „Beim Einsatz von Holz und Pellets sind Fehlanreize zu vermeiden“. Außerdem sollen „Anreize“ für Vermieter geschaffen werden, in moderne Heizungssysteme zu investieren. Näher beschrieben, wenn auch nicht sonderlich konkret, wird hingegen, was nicht gewollt ist: „Unnötige ordnungsrechtliche Vorgaben, die weder zur Erfüllung der 65-Prozent-Anforderung benötigt werden noch Bestandteil von Vereinbarungen der Koalition sind.“

► Baustelle staatliche Förderung

Ein großes Fragezeichen bleibt weiterhin beim Thema Förderprogramme. Diese sollen „möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft“ berücksichtigen. Die Ausgestaltung im Detail dürfte noch für Diskussionen sorgen. Keinerlei Hinweis gibt das Fraktionspapier auf die Pläne für das Klimageld. Diese direkte Auszahlung an die Bürger ist eigentlich als Ausgleich für die Mehrkosten wegen der Ausweitung des Emissionshandels geplant.

⇥Quelle: afp