Justiz
: Durfte eine Staatsanwältin an den Corona-Demos mit Extremisten in Berlin teilnehmen?

Grundsätzlich darf jeder Bürger an einer Demonstration teilnehmen. Für Menschen im öffentlichen Dienst kann es aber Sonderregeln geben. Die Justiz prüft jetzt den Fall einer Berliner Staatsanwältin.
Von
dpa
Berlin
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Am vergangenen Wochenende hat es auch in Leipzig eine Demonstration der Bewegung „Querdenken“ gegeben.

Sebastian Kahnert/dpa

Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft im Zusammenhang mit Protesten gegen die Corona-Politik, ob eine Staatsanwältin gegen ihre Beamtenpflicht verstoßen hat. Die Frau habe beispielsweise Ende August in Berlin an einer Demonstration gegen Corona-Schutzmaßnahmen teilgenommen, an der auch sogenannte Reichsbürger und Rechtsextremisten beteiligt gewesen seien, berichtet der „Tagesspiegel“ (Freitag).

Jeder Bürger hat grundsätzlich das Recht zu demonstrieren

„Im vorliegenden Fall prüfen wir umfassend eine dienstrechtliche Komponente und ob Rechtsverstöße vorliegen“, teilte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Martin Steltner, am Freitag mit. „Ansonsten äußern wir uns nicht zu Personalangelegenheiten.“

Steltner erklärte, grundsätzlich habe jeder Staatsbürger das Recht, an Demonstrationen teilzunehmen und seine Meinung zu äußern. „Solange die Demonstrationen nicht verboten sind und solange er sich rechtstreu verhält, selbst bei abstrusen Veranstaltungen.“ Es gebe aber gewisse Einschränkungen bei Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, etwa das Mäßigungsgebot für Beamte.

Demonstrieren mit Extremisten schadet Ansehen der Justiz

Der Sprecher der Senatsverwaltung für Justiz, Sebastian Brux, sagte am Freitag: „Wir verteidigen es grundsätzlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz sich politisch engagieren können. Gleichwohl sollte man sich gut überlegen, an derartigen Versammlungen mit Rechtsextremen, Reichsbürgern und Antisemiten teilzunehmen, weil so ein öffentlicher Eindruck entstehen kann, der dem Ansehen der Justiz schadet.“

Für Staatsdiener gelte hier ein Abstandsgebot. „Es obliegt nun der Staatsanwaltschaft, als zuständiger Dienstbehörde, zu klären, ob durch außerdienstliches Verhalten der Beamtin das Mäßigungsgebot verletzt wurde.“ Nach Darstellung der Senatsverwaltung handelt es sich um einen Ausnahmefall. „Dass wir im Geschäftsbereich jemanden haben, die oder der sich an diesen Demonstrationen mit Rechtsextremen, Reichsbürgern und Antisemiten beteiligt, hatten wir in der Berliner Justiz bislang noch nicht“, sagte Brux.

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