Krankenhaus in Brandenburg
: Bleiben alle Kliniken? Das verspricht Minister Karl Lauterbach

UPDATE: Gesundheitsminister Karl Lauterbach ist auf Klinik-Tour. Beim Besuch im Forßmann-Klinikum in Eberswalde verspricht er Unterstützung. Aber nicht nur das.
Von
dpa ,
Claus Liesegang,
Ulrich Thiessen
Eberswalde
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Karl Lauterbach stattete dem Werner Forßmann Klinikum in Eberswalde bei einem Besuch ab und sagte seine Unterstützung zu.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat dem Werner Forßmann-Klinikum in Eberswalde am Donnerstag (15.8.) einen Besuch abgestattet und Unterstützung zugesagt.

Markus Pettelkau

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat seine umstrittene Krankenhausreform am Donnerstag, 15. August, gegen Bedenken verteidigt und dem Werner Forßmann-Klinikum in Eberswalde (Barnim) Unterstützung zugesagt. Das spezialisierte Krankenhaus sei wie gemacht für die Reform, sagte der SPD-Politiker.

Wichtig sei aber, dass das Klinikum, das heute ein Defizit einfährt, bis zur Reform auch überleben könne. „Wir werden dieses Haus nicht untergehen lassen“, so Lauterbach. In einer Übergangsphase würden Krankenhäusern Mittel bereitgestellt. „Dafür wird möglicherweise sogar der Beitragssatz der Krankenkassen noch einmal steigen müssen.“

Karl Lauterbach verteidigt in Eberswalde Reform-Pläne

Das Werner Forßmann-Klinikum in Eberswalde habe eine riesige Bedeutung für die Flächenversorgung in der Region, gerade etwa im Bereich der Tumor- und Unfallversorgung und bei Schlaganfällen, so Lauterbach. Das Krankenhaus mit rund 450 Betten versorgt nach eigenen Angaben Patientinnen und Patienten der Landkreise Barnim und Uckermark sowie zum Teil des Landkreises Märkisch-Oderland.

Das Haus mache sehr gute Arbeit, bekomme aber zu wenige Fälle, weil diese zum Teil in umliegenden Häusern versorgt werden, sagte Lauterbach. Hoch spezialisierte Leistungen könnten in Spezialkliniken besser gemacht werden. Kleine Häuser werden dem Minister zufolge künftig für die ambulante Versorgung geöffnet.

Und dann wird Lauterbach für Brandenburg konkret: Alle 54 Kliniken könnten bestehen bleiben, wenn die Krankenhausreform umgesetzt werde. Die Häuser müssten dazu zum Teil umgestaltet werden, dann habe die Reform eine Perspektive für alle Kliniken. Dazu müsse die Landesregierung aber schnell handeln, sobald die Reform durch sei. Die Bundesländer, die die Leistungsgruppen zuerst zuweisen, würden auch zuerst profitieren.

„Jeder, der die Reform blockiert oder aufhält, geht ins Risiko, dass Krankenhäuser in die Insolvenz gehen“, sagte Lauterbach. Je schneller die Reform umgesetzt werde, desto mehr Häuser könnten überleben. Die Gesetzespläne sollen finanziellen Druck mindern und einheitliche Qualitätsregeln verankern. Dafür soll die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte „Leistungsgruppen“ sein, die auch Mindestvoraussetzungen festlegen.

Krankenhäuser widersprechen Lauterbach

Der Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg widerspricht dem Bundesgesundheitsminister. Wenn man die Reform, so wie sie jetzt ist, umsetzen würde, sei mit Versorgungslücken im Land zu rechnen, erklärte Michael Jacob auf Nachfrage. Die Reform sei immer noch nicht vollständig ausgearbeitet.

So fehlten noch Details, wie einzelne Leistungsgruppen finanziert werden sollen. Zu den Mängeln rechnet Jacob auch, dass die Frage, wie die Ausweitung ambulanter Leistungen an Kliniken finanziert wird, nicht geklärt sei. Das sei aber gerade für Brandenburg und die medizinische Versorgung der Bevölkerung notwendig, wo mit einem stärkeren Rückgang an niedergelassenen Ärzten in den ländlichen Räumen zu rechnen sei. Die Krankenhausreform greife zu kurz, wenn nicht Fragen der Gesundheitsfinanzierung neu regelt.

Zu kritisieren sei auch die enge Auslegung von Kooperationsmöglichkeiten in Lauterbachs Plänen. Die sehen vor, dass Kliniken dazu maximal bis zu 2,5 Kilometer entfernt sind. Demnach, so Jacob, dürften nicht einmal die beiden Eberswalder Kliniken, das Werner Forßmann-Klinikum und das Gropius-Krankenhaus kooperieren. Außerdem fehlen aktuell noch Regelungen für die Fachkliniken, von denen Brandenburg eine ganz Reihe hat.

Lauterbach müsse endlich Kompromisse eingehen und mehr auf die Forderungen der Länder eingehen, so das Fazit der brandenburgischen Krankenhausgesellschaft.

Antje Töpfer – Kliniken müssen kooperieren dürfen

Antje Töpfer, Staatssekretärin im brandenburgischen Gesundheitsministerium, widerspricht Lauterbach ebenfalls. Schnell die Vorgaben der Krankenhausreform umzusetzen, bedeute keineswegs, dass Standorte dann gesichert seien. Es komme auf die Rahmenbedingungen an, so die Grünen-Politikerin. Für Brandenburg sei es besonders wichtig, dass die Kliniken kooperieren dürfen, um die neuen Auflagen an Technik und Personal erfüllen zu können.

Zudem sei es für alle Bundesländer wichtig, dass sie die Hoheit über die Krankenhausplanung behalten, um die Versorgung in allen Landesteilen sicherstellen zu können. Töpfer hofft darauf, dass im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag die Forderungen der Länder noch in den Entwurf eingearbeitet werden. Da alle Bundesländer sich auf gemeinsame Punkte geeinigt hatten, sei damit zu rechnen, dass auch alle Fraktionen ein Interesse an entsprechenden Verbesserungen haben.

Regierungssprecher Florian Engels erklärte, dass Brandenburg gemeinsam mit allen anderen Bundesländern Forderungen gegenüber dem Bundesgesundheitsminister zur Krankenhausreform aufgemacht hat. Man erwarte nach wie vor, dass darauf eingegangen wird.

In Brandenburg gibt es nach Angaben des Gesundheitsministeriums 54 Krankenhäuser an 66 Standorten. 1990 waren es 73 Krankenhäuser.