Kritik
: Hauptstadtflughafen BER will Testbetrieb-Komparsen nicht bezahlen

Der Airport will seine 20 000 Flughafen-Tester nicht bezahlen. Er verstößt damit wohl gegen das Mindestlohngesetz.
Von
Mathias Hausding
Potsdam
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Der BER sucht "Flughafen-Tester" für den Probebetrieb.

Mathias Hausding/MOZ

Einer Initiative, die sich für die faire Bezahlung von Komparsen einsetzt, bereitet das Vorgehen des Flughafens allerdings keine Freude. Und auch von juristischer Seite sowie von der Landespolitik kommt Kritik.

Nach Einschätzung der Initiative „Faire Gagen für Komparsen und Darsteller“ sei es im Filmgeschäft leider eine übliche Masche knausriger Unternehmen, mit Verweis auf den angeblich so tollen und spannenden Job das seit 2015 geltende Mindestlohngesetz zu umgehen.

Job ist Job

Tatsächlich dürfte es sich bei den BER-Tests um „einen wichtigen und für die Beteiligten auch recht nervenden Job handeln“, betont Klaus Stutzer als Vertreter der Initiative in einem Statement auf Facebook. Zwar möge das Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn manchen Flughafenfans eher unwichtig erscheinen. Den meisten dürfte auch gar nicht bekannt sein, dass es sich um einen Job handelt, der bezahlt werden müsse. Aber dass der Flughafen diese Unwissenheit ausnutze, sei problematisch.

Klaus Stutzer appelliert an Lütke Daldrup sowie an den Ministerpräsidenten Dietmar Woidke und den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (beide SPD) als Vertreter der Gesellschafter, für eine „faire und respektvolle Bezahlung“ zu sorgen. "Die Kosten hierfür sind sicherlich als vergleichsweise lächerlich einzuordnen.“

Sebastian Walter, Fraktionschef der Linken im Brandenburger Landtag, findet es „mehr als schwierig“, dass die Komparsen kein Geld erhalten sollen. „Es mag ja für manche ein schönes Event sein, aber es ist trotzdem Arbeit, die ordentlich bezahlt werden muss“, betont Walter. Und da es sich beim Flughafen um ein öffentliches Unternehmen handele, gelte nicht der normale Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde, sondern der Vergabemindestlohn von aktuell 10,68 Euro. Auf 20 000 Komparsen hochgerechnet, die jeweils einmalig sechs Stunden arbeiten, würden sich für den Flughafen Kosten von rund 1,3 Millionen Euro ergeben.

Für Rechtsanwalt Sven Hornauf aus Frankfurt (Oder) steht fest: „Das ist ein ganz klarer Fall von Mindestlohn. Dass hier Menschen buchstäblich für einen Apfel und ein Ei arbeiten sollen, ist unverschämt“, erklärt der Jurist.

Flughafensprecherin Sabine Deckwerth kann auf Nachfrage zwar nicht sagen, mit welcher rechtlichen Begründung das Unternehmen eine Bezahlung für unnötig hält. Aber sie verteidigt das Vorgehen: „Wir finden, das ist ein faires Angebot. Niemand wird gezwungen, die Menschen helfen uns freiwillig, weil sie Lust auf einen spannenden Tag haben.“

Anwalt Hornauf lässt das nicht gelten: „Freiwilligkeit spielt keine Rolle. Selbst wenn jemand um einen Job bettelt und ihn auch für vier Euro pro Stunde machen würde, muss Mindestlohn gezahlt werden.“

Im Kleingedruckten versteckt

Professor Florian Rödl, Arbeitsrechtler an der FU Berlin, hat ebenfalls Bedenken gegen das Vorgehen des Flughafens. Zwar könne man vereinbaren, dass eine Arbeit unentgeltlich geleistet wird. „Aber das muss klar und deutlich gesagt werden. Es darf nicht im Kleingedruckten versteckt werden.“ Der Flughafen habe diese Vereinbarung in den Teilnahmebedingungen unter Punkt 5 aufgelistet. „Das ist zu wenig. Deshalb ist die Unentgeltlichkeit nicht wirksam vereinbart, das Mindestlohngesetz greift“, argumentiert Rödl.