KZ Sachsenhausen
: Verteidigung des 101-jährigen Wächters fordert Freispruch

UPDATE: Der Prozess um einen 101-jährigen Wächter des KZ Sachsenhausen befindet sich nach neun Monaten in der Schlussphase. Erneut hat seine Verteidigung Freispruch für den Mann gefordert.
Von
dpa
Brandenburg/Havel
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Der angeklagte 101-jährige ehemaligen KZ-Wachmann soll laut Anklage zwischen 1942 und 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen nahe Berlin wissentlich und willentlich Hilfe zur Ermordung von Lagerinsassen in 3518 Fällen geleistet haben.

Fabian Sommer/dpa

Im Prozess gegen einen mutmaßlichen früheren SS-Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen hat der Verteidiger einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Dem 101-Jährigen hätten im Prozess keine konkreten Taten der Beihilfe zum Mord an Tausenden Lagerhäftlingen nachgewiesen werden können, sagte Verteidiger Stefan Waterkamp am Montag in seinem Plädoyer.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reiche eine allgemeine Tätigkeit im Wachdienst des KZ für eine Verurteilung aber nicht aus. Der Angeklagte beteuerte in seinem Schlusswort vor dem für Dienstag erwarteten Urteil erneut seine Unschuld.

Prozess wird in Brandenburg/Havel anstatt Neuruppin verhandelt

Der 101-Jährige ist vor dem Landgericht Neuruppin wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 3522 Lagerhäftlingen angeklagt. Der Prozess wird aus organisatorischen Gründen am Wohnort des hochbetagten Angeklagten in Brandenburg/Havel geführt.

Mann bestreitet Tätigkeit im KZ Sachsenhausen

Der 101-Jährige hat in dem seit Oktober vergangenen Jahres laufenden Prozess bislang bestritten, dass er in dem KZ überhaupt tätig war und angegeben, er habe in der fraglichen Zeit von 1942 bis Anfang 1945 als Landarbeiter bei Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) gearbeitet. Der Angeklagte beteuerte in seinem Schlusswort vor dem für Dienstag erwarteten Urteil erneut seine Unschuld. „Ich weiß überhaupt nicht, was ich getan haben soll“, sagte der 101-Jährige. Er komme aus Litauen und wisse nicht, wovon im Prozess gesprochen worden sei. „Ich weiß nicht, warum sitze ich hier auf der Strafbank“, klagte er. „Ich habe doch gar nichts damit zu tun.“

Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Anklage aber auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort des Mannes sowie auf weitere Dokumente.

Wenigstens fünf Jahre Gefängnis für Mann gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Gefängnis für den Mann gefordert. Nebenklage-Vertreter Thomas Walther plädierte auf eine mehrjährige Haftstrafe, die ein Maß von fünf Jahren nicht unterschreiten solle. Zwei weitere Nebenklage-Vertreter forderten einen Schuldspruch, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen.

Für den Fall, dass das Gericht zu einer Verurteilung kommen sollte, beantragte Verteidiger Waterkamp hilfsweise eine Bewährungsstrafe. Eine Verurteilung zu fünf Jahren Haft, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, wäre im Vergleich zu früheren Urteilen gegen NS-Täter unangemessen hoch, sagte Waterkamp. Zudem sei die Beweislage sehr dünn, meinte der Verteidiger. So sei nicht ausgeschlossen, dass es im litauischen Heimatdorf seines Mandanten weitere Menschen mit diesem Namen gegeben habe. Es gebe aber kein Dokument zu einer SS-Tätigkeit, das der 101-Jährige selbst unterschrieben hätte.

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