Lärmschutz: Lärm von Windrädern wird nur selten gemessen

Vogelperspektive: Dunkle Gewitterwolken ziehen über die Landschaft mit Windenergieanlagen vom Energiepark "Odervorland" in Sieversdorf (Oder-Spree).
Patrick PleulNachgemessen wurden die Lärmbelästigungen nur in 38 Fällen. Ohnehin ist die Landesregierung der Meinung: „Der weit überwiegende Teil der Windkraftanlagen, die in Brandenburg betrieben werden, befindet sich in einem so großen Abstand von schutzwürdigen Wohnbebauungen, dass eine Nachmessung nicht erforderlich ist, da der zulässige Immissionswert sicher eingehalten werden kann.“
Rainer Ebeling, Chef der Bürgerinitiative „Crussow lebenswert“, sieht das ganz anders. Er hat sich mehrfach beim zuständigen Landesumweltamt beschwert. Vor seinem Dorf in der Uckermark stehen dreizehn Windräder. Zu Beginn des Jahres 2018 habe es bei entsprechendem Wind tagelang „regelrecht gewummert“, berichtet er. Die Beschwerde führte erst einmal zu keiner Reaktion. Auf eine Nachfrage nach einem Jahr wurde mitgeteilt, dass eine Vormessung erfolgen soll. Wenn die belastenden Werte bestätigt werden, könnte dann der Betreiber der Windanlage beauftragt werden, eine formelle Messung bei einem Sachverständigen in Auftrag zu geben.
Erst nach deren Ergebnissen und Auswertungen kann das Landesumweltamt einen „genehmigungskonformen Anlagenbetrieb“ durchsetzen. Beispielsweise Reparaturen anordnen, die Betriebszeit reduzieren oder eine zeitweise Stilllegung verfügen, heißt es in der Kleinen Anfrage. Allerdings werden die Auflagen nicht statistisch erfasst und deshalb gibt es keine Informationen, ob jemals eine Anlage stillgelegt wurde und wie viele Einschränkungen es gibt.
Axel Steffen, zuständiger Abteilungsleiter im Umweltministerium, erklärt, dass nur bei einem konkreten Anlass die Emmissionswerte kontrolliert werden. Er räumt ein, dass es vier bis zehn Monate dauert, bis ein geeigneter Messtermin gefunden wird. Das Wetter muss mitspielen, die Windrichtung und die Windstärke. Allerdings gibt es auch Probleme bei den Personalkapazitäten.
Werden Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt, dann kann eine Einschränkung der Laufzeiten der Windräder zu bestimmten Tages– oder Nachtzeiten angeordnet werden, so Steffen. Letztlich stehen sie dann wohl am falschen Standort, sagt der Abteilungsleiter. Schließlich werden die Windeignungsgebiete für den vollen Betrieb ausgewiesen.
Für Reiner Ebeling gibt es noch ein weiteres Lärmproblem, den nicht hörbaren Lärm im tieffrequenten Bereich. Besonders Infraschallgeräusche sollen laut wissenschaftlichen Studien Schlafstörungen und Kopfschmerzen verursachen können. Die Werte werden bei den Messungen des Landesumweltamtes zwar erfasst, aber wegen einer nur schwer möglichen Trennung von anderen Umgebunggeräuschen nicht ausgewertet, heißt es in der Antwort der Kleinen Anfrage.
Rainer Ebeling führt deshalb ein Kopfschmerztagebuch und hofft, die entsprechenden Werte mit den Betriebsdaten der 13 Windräder abgleichen zu können. Ob die Landesbehörden ihm helfen, an die Daten der Betreiber zu kommen, ist noch nicht absehbar. Für Dierk Homeyer ist die Debatte um den Lärmschutz ein Beleg dafür, dass die Windräder rechtlich endlich wie Industrieanlagen betrachtet werden müssen. Bei Industrieanlagen ist der Schutz der Anwohner und ihre Rechte viel genauer definiert, so der CDU–Abgeordnete.
