Lockerungen der Corona-Regeln
: Maskenpflicht in Schulen bleibt in Berlin auch nach den Ferien bestehen

Schülerinnen und Schüler in Berlin werden auch nach den Sommerferien weiter im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen. Damit soll Infektionen, die in Urlaubsreisen möglich wurden, vorgebeugt werden.
Von
dpa
Berlin
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Präsenzunterricht soll nach den Sommerferien wieder uneingeschränkt in Berlin möglich sein. Schülerinnen und Schüler werden dann trotzdem bis auf Weiteres in den Schulgebäuden eine Maske tragen müssen.

Christoph Soeder/dpa

Schülerinnen und Schüler in Berlin müssen nach den Sommerferien zunächst weiter medizinische Masken in Schulräumen tragen. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt in geschlossenen Räumen in den Berliner Schulen in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien, teilte ein Sprecher der Bildungsverwaltung am Dienstag auf Anfrage mit. Das Ziel soll sein, Infektionsketten zu stoppen, die während der Ferien ihren Anfang genommen haben. Anschließend ist geplant, die Maskenpflicht aufzuheben, wenn das Infektionsgeschehen das zulässt. Eine entsprechende Mitteilung hat die Bildungsverwaltung am Dienstag an die Schulleitungen verschickt.

Keine Maskenpflicht in der Ferienbetreuung

Bei Angeboten in den Sommerferien, etwa bei der Sommerschule oder der Ferienbetreuung von Schülerinnen und Schülern, entfällt die Maskenpflicht - anders als bisher vorgesehen - dagegen auch in geschlossenen Räumen.

Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte soll auch im neuen Schuljahr bis auf Weiteres beibehalten werden. In der ersten Schulwoche soll es für Schüler sogar drei statt wie üblich zwei Schnelltests geben. Für Lehrkräfte ist vorgesehen, dass sie sich schon während der Präsenztage vor Schuljahresbeginn testen.

Lernrückstände sollen frühzeitig erkannt werden

Lernstandserhebungen soll es laut dem Schreiben der Bildungsverwaltung in den ersten vier Wochen des neuen Schuljahres in allen Schulen für die Fächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache geben. Ein Ziel dabei ist, Lernrückstände von Schülerinnen und Schülern zu erkennen, die einer besonderen Förderung bedürfen.

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