Mord in Spandau
: Blutrache und 18-Jährigen ermordet? Anklage erhoben

Wegen des Vorwurfs, im Falkenhagener Feld in Berlin-Spandau einen 18-Jährigen ermordet zu haben, hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage wegen Mordes erhoben.
Von
Roland Becker
Berlin-Spandau
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Mann stirbt auf Gehweg im Berliner Bezirk Spandau: 06.05.2024, Berlin: Polizisten sperren eine Straße im Berliner Bezirk Spandau für die Ermittlungsarbeiten. Nach dem Tod eines Mannes auf offener Straße im Berliner Bezirk Spandau ermittelt eine Mordkommission. Ersten Ermittlungen zufolge bestehe der Verdacht eines Tötungsdelikts. Foto: Christian Pörschmann/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Polizeieinsatz im Falkenhagener Feld in Berlin-Spandau: Die Beamten sperren im Mai 2024 eine Straße ab, in dem zuvor ein 18-Jähriger ermordet worden sein soll. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft gegen die beiden mutmaßlichen Täter Anklage erhoben.

Christian Pörschmann/dpa
  • Zwei Männer (18, 21) wegen Mordes an einem 18-Jährigen in Berlin-Spandau angeklagt.
  • Tat geschah am 6. Mai 2024; vier Schüsse und Messerstiche führten zum Tod des Opfers.
  • Hintergrund: Blutrache wegen eines Verwandtenmordes in der Türkei.
  • Täter flohen in die Schweiz, wurden im Mai 2024 festgenommen.
  • Staatsanwaltschaft sieht vier Mordmerkmale; Landgericht prüft Anklage.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Diese Anklage hat es in sich: Zwei Männer im Alter von 18 und 21 Jahren wirft die Staatsanwaltschaft Berlin vor, am 6. Mai 2024 einen 18-Jährigen in Berlin-Spandau auf offener Straße getötet zu haben. Die am Montag (14. Oktober) beim Landgericht Berlin eingereichte Klage beinhaltet neben dem Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes den des Raubes mit Todesfolge.

Nach den bisherigen Ermittlungen sollen die beiden Beschuldigten den Mord bereits gemeinsam am 17. April geplant haben. Am Tattag sollen sie ihrem Opfer bereits ab dem Morgen im Falkenhagener Feld an der Ecke Im Spektefeld/Hauskavelweg aufgelauert haben. Offensichtlich mussten sie über Stunden auf die Gelegenheit warten, ihren mörderischen Plan in die Tat umzusetzen.

Vier Schüsse in Rücken, Brust und Leiste

Es war exakt 15.21 Uhr, als der 21-Jährige vier Schüsse auf das 18-jährige Opfer abfeuerte. Er traf ihn zunächst zweimal in den Rücken. Zu diesem Zeitpunkt muss der junge Mann noch gelebt haben. Denn da ihn der dritte Schuss in die Brust traf, ist anzunehmen, dass er sich zuvor umdrehte. Der letzte Schuss traf ihn in die Leiste. Der Schuss in die Brust verletzte auch den Herzmuskel, was zum Tod führte.

Nach den Schüssen soll sich der 18-jährige mutmaßliche Mittäter dem Opfer genährt haben und diesem mehrere Stiche in Hals, Gesicht und Brust versetzt haben. Dabei habe er laut Ermittlungen ein Messer mit einer 18 Zentimeter langen Klinge benutzt. Die Gewerkschaft der Polizei sprach damals von einer öffentlichen Hinrichtung.

Nach der Tat hatte sich das Duo in die Schweiz abgesetzt. Dort wurden sie aufgrund eines europäischen Haftbefehls am 28. Mai festgenommen. Der 18-Jährige wurde bereits am 3. Juni, sein mutmaßlicher 21-jähriger Mittäter wurde am 12. Juni nach Berlin ausgeliefert. Seither befinden sich beide in Untersuchungshaft.

Obwohl das Duo bislang zu den Tatvorwürfen schweigt, gelang es den ermittelnden Behörden, die Hintergründe des brutalen Mordes zu klären. Diese führen in die Türkei. Dort soll ein Angehöriger des Getöteten im Mai 2023 jemanden getötet haben, zu dem wiederum ein Verwandtschaftsverhältnis zu den beiden Angeschuldigten besteht. Alle drei besitzen beziehungsweise besaßen die türkische Staatsbürgerschaft.

Schon damals soll dem 18-Jährigen aufgrund seiner Verwandtschaft mit dem dortigen mutmaßlichen Täter sogenannte Blutrache angedroht worden sein. Das soll das spätere Opfer zum Anlass genommen haben, aus der Türkei auszureisen, um sich in Berlin in Sicherheit zu bringen. Diese Hintergründe stärken die Ansicht der Staatsanwaltschaft, dass es sich in diesem Fall gleich um vier Mordmerkmale handelt: Habgier, Heimtücke, Ermöglichung einer anderen Straftat und sonstige niedrige Beweggründe.

Das Landgericht Berlin hat nun zu prüfen, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Wann darüber entschieden wird und wann gegebenenfalls der Gerichtsprozess beginnt, ist noch offen.