Pandemie
: Gericht kippt Verbot von Demonstration gegen Corona-Politik in Berlin

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Verbotsverfügung der Polizei für eine geplante Demonstration gegen die Corona-Politik gekippt.
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dpa
Berlin
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Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Verbotsverfügung der Polizei für eine geplante Demonstration gegen die Corona-Politik gekippt. (Symbolbild)

dpa/Christoph Soeder

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Das Land Berlin will nun das Oberverwaltungsgericht anrufen, wie Polizeipräsidentin Barbara Slowik kurz vor Bekanntgabe der Entscheidung für den Fall einer juristischen Niederlage in erster Instanz bekräftigt hatte.

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Zum aktuelleren Artikel:Erste Querdenken-Demonstranten am Brandenburger Tor

Zu der Kundgebung am Samstag in Berlin hatte die Initiative Querdenken 711 aus Stuttgart 22 000 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni nahe dem Brandenburger Tor angemeldet. Die Versammlungsbehörde der Polizei hatte diese größere Demonstration und neun weitere kleinere Veranstaltungen am Mittwoch verboten.

Als Grund für diesen Schritt hatte die Polizei angeführt, dass durch die Ansammlung Zehntausender Menschen - oft ohne Maske und Abstand - ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung entstehe. Das habe bereits die Demonstration gegen die Corona-Politik am 1. August in Berlin gezeigt, bei der die meisten Demonstranten bewusst Hygieneregeln ignoriert hätten.

Keine Voraussetzungen für Verbot

Das Verwaltungsgericht Berlin begründete seine Entscheidung nach Angaben des Sprechers nun damit, dass keine Voraussetzungen für ein Verbot vorlägen. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt. Das Land habe nicht darlegen können, dass dieses nicht eingehalten werden solle. Auflagen für die Demo seien nicht hinreichend geprüft worden.

Den Veranstaltern wurde nach den Worten des Gerichtssprechers die Auflage erteilt, den Standort der Hauptbühne etwas zu verschieben, damit genügend Platz ist. Zwischen Videowänden muss ein Mindestabstand von 300 Metern bestehen. Zudem müsse der Veranstalter durch regelmäßige Lautsprecherdurchsagen und Ordner sicherstellen, dass Teilnehmer der Kundgebung Mindestabstand einhalten. Eine Maskenpflicht gehört demnach nicht zu den Auflagen.

Demonstrations-Initiator Michael Ballweg hatte das Demo-Verbot in einer Erklärung als „feindlichen Angriff auf das Grundgesetz“ bezeichnet. Zudem hatte Querdenken angekündigt, sich juristisch mit allen Mitteln gegen das Demo-Verbot zu wehren und notfalls das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Im Internet gibt es zahlreiche Aufrufe, ungeachtet eines möglichen Verbots in die Bundeshauptstadt zu reisen und zu protestieren. Bei der Berliner Polizei gingen mehrere Tausend Anmeldungen zu weiteren Demonstrationen als Ersatz für die verbotene Veranstaltung ein. Demonstrationen lassen sich formlos und schnell über die Internetseite der Versammlungsbehörde der Berliner Polizei anmelden.

Gegenprotest am Bebelplatz

Das Bündnis zum Aufstehen gegen Rassismus hat sich aufgrund von Sicherheitserwägungen laut der Internetseite entschieden die Kundgebung vom Simsonweg auf den Bebelplatz zu verlegen. Dort startet der Gegenprotest um 9.30 Uhr. 

„Querdenken“ freut sich über Urteil

Der Initiator der geplanten Demonstration gegen die Corona-Politik hat sich erfreut über die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts gezeigt, ein Verbot der Veranstaltung zu kippen. „Das ist ein voller Erfolg für uns“, sagte Michael Ballweg, Vertreter der Initiative Querdenken, am Freitag in einem Youtube-Video.

„Das ist ein Erfolg für unsere Grundrechte, die wir haben und die wir uns nicht genehmigen lassen müssen.“ Ballweg betonte, dass die Demonstration am Samstag friedlich ablaufen solle. „Diejenigen, die zu Gewalt aufrufen, gehören nicht zu uns.“

Polizei bereitet sich auf Einsätze vor

Die Polizei bereitete sich trotz der unklaren Lagen auf Einsätze am Wochenende vor. Innensenator Andreas Geisel (SPD) kündigte an, Tausende Beamte aus mehreren Bundesländern und vom Bund zusammenzuziehen, um entweder das Demonstrationsverbot oder aber Auflagen für die Teilnehmer durchzusetzen.

Der rot-rot-grüne Berliner Senat und die Polizei stehen wegen des Verbots und viel Kritik daran unter Druck. Senator Geisel erklärte die Entscheidung in zahlreichen Interviews und Stellungnahmen. Zuletzt sprach er in der „Süddeutschen Zeitung“ von ursprünglich 50 000 erwarteten Demonstranten. Darunter seien viele „aus dem rechtsextremistischen Spektrum mit einem erheblichen Aggressionspotenzial“.

Es gebe erhebliche Gewaltandrohungen, sagte Geisel weiter. „Das macht uns ernsthafte Sorgen.“ Auch seine Behörde und er persönlich würden angegangen. „Die Drohungen, die seit dem Verbot hier eingegangen sind, sind zu massiv. Das übersteigt in Menge und Aggressivität alles, was ich bisher erlebt habe.“

Bereits am 1. August waren in Berlin viele Tausend Menschen gegen das Vorgehen der Politik zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf die Straße gegangen. Weil viele Demonstranten weder Abstandsregeln einhielten noch Masken trugen, löste die Polizei seinerzeit eine Kundgebung auf.

AfD fordert Rücktritt von Geisel

Nach der Aufhebung des Verbotes für die geplante Demonstration gegen die Corona-Politik in Berlin fordert die AfD den Rücktritt von Innensenator Andreas Geisel (SPD). Dessen „dreister Versuch“, die vom Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit zu unterdrücken, sei kläglich gescheitert, sagte AfD-Fraktionschef Georg Pazderski am Freitag. „Wenn er auch nur einen Rest Anstand in sich trägt, muss er jetzt zurücktreten.“ Das Grundgesetz dürfe nicht „von machtbesessenen Altparteien-Politikern“ ausgehebelt werden. „Diesen Schaden gilt es nun durch den Abtritt von Geisel wiedergutzumachen.“