MOZ+MOZ+Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
: Ausdruck des Selbstbestimmungsrechtes der Patienten - Expertentipp

Wer ins Krankenhaus kommt, wird sogleich nach Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gefragt. Doch sind diese Dokumente wirklich notwendig? Was, wenn sie nicht vorliegen?
Von
Dr. Judith Schädler, Justiziarin der GLG
Eberswalde
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Sinnvoll: das Aufsetzen einer Patientenverfügung. Hinweise dazu gibt unter anderem das Bundesministerium für Gesundheit. Hilfreich ist zudem ein Gespräch mit dem eigenen Hausarzt.

Andreas Gebert/dpa