Ein verschlossenes Blutgefäß, ein schwerer Unfall oder eine fortgeschrittene Demenz: Schnell und plötzlich kann ein Mensch handlungsunfähig werden, sodass er keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann. Wenn nichts geregelt wurde, haben Betroffene keine Handhabe mehr, welche Person tragende und existenzielle Entscheidungen trifft – etwa, was mit dem Vermögen passiert oder welche medizinischen Eingriffe geschehen dürfen.
Wer das nicht möchte, kann einem nahestehendem Menschen – Ehepartner oder Kinder – eine Vorsorgevollmacht übertragen. Diese lässt sich individuell gestalten und ist daher ein komplexes Unterfangen.

Vorsorgevollmacht – mit Angehörigen vorab klären

„Es ist wichtig, die Vorsorgevollmacht mit den Angehörigen abzustimmen, statt sie im stillen Kämmerlein zu erstellen“, rät Sabine Weiß von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) bei einem Online-Vortrag. Nicht immer sei garantiert, dass die Bevollmächtigten die ihnen zugetragene Aufgabe wirklich übernehmen möchten.
Das Thema Vorsorgevollmacht kann heikel und kompliziert sein: Muss sie handschriftlich formuliert sein? Dürfen sich mehrere die Vollmacht teilen? Und hat sich seit dem 1. Januar 2023 geändert? Finden Sie in unserem Quiz heraus, wie fit Sie bei dem Thema sind – vielleicht erleichtern die Antworten Ihnen sogar eine Entscheidung.

Quiz: Wie gut wissen Sie über die Vorsorgevollmacht Bescheid?

Zusätzliche Beratung zur Vorsorgevollmacht kann sinnvoll sein

In der Vorsorgevollmacht lassen sich verschiedene, individuelle Situationen vorab regeln. Die VZB rät jedoch, folgende Angelegenheiten unbedingt mit aufzunehmen:
  • Vermögensangelegenheiten
  • Wohnungswechsel (Mietvertrag kündigen, Betreuungsverträge in bspw. Pflegeheimen)
  • Vertretung gegenüber Behörden sowie Kranken- und Rentenversicherung
  • Gerichtliche Vertretung
  • Post und Fernmeldeverkehr
  • Digitale Vorsorgevollmacht
Im Zweifel sollte eine zusätzliche Beratung erwogen werden. Entweder bei kundigen Juristen oder der Verbraucherzentrale.