MOZ+MOZ+Sozialhilfe in Brandenburg
: Wenn das Sozialamt die Pflege mitbezahlt – welches Schonvermögen bleibt Angehörigen?

Immer Menschen in Brandenburg brauchen für ihre Pflege Sozialhilfe vom Sozialamt. Der Staat prüft dabei auch den Besitz von Angehörigen – was zählt als Schonvermögen und was muss veräußert werden?
Von
Katharina Schmidt
Frankfurt (Oder)
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Was bleibt noch? In Brandenburg steigt die Zahl jener, die Sozialhilfe für ihre Pflege benötigen. Auch Angehörige müssen ihre Vermögensverhältnisse offenlegen – besonders Ehepartner kann das hart treffen. Welches Schonvermögen und welcher Selbstbehalt steht ihnen zu? (Symbolbild)

Jana Bauch/dpa