Prozess gegen Abou-Chaker
: Ermittlungen gegen Rapper Bushido wegen Falschaussage

Für den Zeugen Anis Ferchichi alias Bushido hat der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker am Landgericht Frankfurt (Oder) ein Nachspiel. Er soll vor Gericht die Unwahrheit gesagt haben.
Von
Mathias Hausding
Frankfurt (Oder)
Jetzt in der App anhören
Fortsetzung Prozess gegen Ex-Geschäftspartner von Bushido

Der Rapper Bushido, bürgerlich Anis Ferchichi, am 16. Dezember 2024 im Landgericht Frankfurt (Oder) auf dem Weg zu seiner Zeugen-Vernehmung, die ihm nun staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen Falschaussage beschert.

Soeren Stache/dpa
  • Rapper Bushido wird wegen Falschaussage im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker ermittelt.
  • Bushido behauptete, Handwerker Sebastian S. nicht zu kennen, was als unwahr gilt.
  • Prozessbeobachter bemerkten Unstimmigkeiten, nun drohen bis zu fünf Jahre Haft.
  • Hintergrund: Streit um 180.000 Euro aus einem Immobiliengeschäft in Rüdersdorf.
  • Bushido und Abou-Chaker kauften 2010 gemeinsam ein Villengrundstück in Kleinmachnow.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Betrugsprozess gegen Clanchef Arafat Abou-Chaker und den mitangeklagten Handwerker Sebastian S. endete kurz vor Weihnachten 2024 am Landgericht Frankfurt (Oder) mit Freisprüchen. Nun wird gegen den Rapper Bushido ermittelt, der das Verfahren einst mit seinen Aussagen ins Rollen gebracht hatte.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) erklärte am Montag (20. Januar) auf Anfrage dieses Nachrichtenportals, dass die Anklagebehörde den Anfangsverdacht für eine uneidliche Falschaussage vor Gericht bejaht habe und mit Verfügung vom 17. Januar gegen Anis Mohamed Youssef Ferchichi ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet habe.

StGB sieht für Falschaussage bis zu fünf Jahre Haft vor

Gemäß Paragraf 153 Strafgesetzbuch wird falsche uneidliche Aussage mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Dem Beschuldigten werde jetzt rechtliches Gehör gewährt, ergänzte die Sprecherin. Vor allem deshalb teile man jetzt keine weiteren Einzelheiten in der Sache mit.

Die Ermittlungen gegen Bushido kommen nicht überraschend. Auch Prozessbeobachtern sind in seiner Zeugenaussage am 16. Dezember 2024 Ungereimtheiten aufgefallen. Im Prozessverlauf haben Aussagen anderer Zeugen diesen Eindruck weiter verstärkt. Die Kammer kam in ihrer Urteilsbegründung zu den Freisprüchen auf „mindestens zwei Punkte, in denen sich die Angaben des Zeugen Anis Ferchichi nicht bestätigt haben“. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ergänzte unmittelbar nach Prozess-Ende: „Es war wirklich viel falsch.“

Hintergrund des Betrugsprozesses waren die Streitigkeiten der einstigen Freunde Bushido und Abou-Chaker um ein früheres, gemeinsames Immobiliengeschäft in Rüdersdorf. Bushido hatte den Kontrahenten aus der entsprechenden Gesellschaft ausgeschlossen, weil dieser zu Unrecht 180.000 Euro aus der gemeinsamen Kasse für sich abgezweigt habe.

In einem Zivilprozess am Landgericht Frankfurt (Oder) wollte Abou-Chaker diese Behauptung mit Bau-Rechnungen von einer gemeinsamen Baustelle in Kleinmachnow widerlegen. Bushido soll jedoch erklärt haben, dass die Rechnungen gefälscht seien und es keine erbrachte Leistung gebe, mit der Abou-Chaker die Entnahme der 180.000 Euro rechtfertigen könne.

Sagte der Zeuge Bushido bewusst die Unwahrheit?

Deshalb also das Verfahren wegen Prozessbetrugs gegen Abou-Chaker. Um seine Version der Geschichte zu untermauern, hatte Bushido am 16. Dezember 2024 als Zeuge ausgesagt, dass er weder den Angeklagten Sebastian S. noch dessen angebliche Firma kenne, über die jene Rechnungen ausgestellt worden sind. Er habe ihn lediglich einmal in seinem Leben kurz gesehen.

Die weitere Beweisaufnahme am Landgericht Frankfurt (Oder) legte allerdings den Schluss nahe, dass sich Bushido bezüglich Sebastian S. irrt, beziehungsweise womöglich bewusst die Unwahrheit gesagt haben könnte. Vieles deutet darauf hin, dass Bushido jenen Sebastian S. seit mehr als 20 Jahren kennt und zeitweise sogar recht engen Kontakt hatte.

Außerdem sollen S. und Bushido auf jener Baustelle in Kleinmachnow aufeinandergetroffen sein, wo der Handwerker jene Leistungen erbracht haben könnte, die sich in den Rechnungen niederschlugen, deren Berechtigung Bushido bestreitet.

„Es gab Treffen von S. und Bushido auf der Baustelle“, sagte vor Gericht ein damaliger Bauleiter. Bushido und Abou-Chaker, damals noch enge Freunde, hatten das großzügige Villengrundstück in Kleinmachnow 2010 erworben, um es zum gemeinsamen Wohnsitz auszubauen. Sebastian S. und drei bis vier Mitarbeiter seiner Firma hätten unter anderem Arbeiten an Pool- und Grünanlagen erledigt, erinnerte sich der Bauleiter.