Prozess in Berlin: Tödlicher Unfall mit Polizeiauto – Gericht spricht Urteil

Am 14. Februar 2020 erfasste ein Polizeiauto in Marzahn einen Fußgänger. Der Fußgänger starb wenig später im Krankenhaus. Nun wurde der Fahrer des Polizeiwagens von einem Gericht verurteilt.
Dennis Lloyd Brätsch- Polizist Carsten F. verursachte bei einem Einsatz in Berlin-Marzahn einen tödlichen Unfall.
- Der Polizeiwagen fuhr mit 122 km/h ohne Blaulicht und Martinshorn.
- Fußgänger wurde erfasst und starb trotz Wiederbelebungsversuchen.
- Carsten F. wurde der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt.
- Der Beamte muss 7.000 Euro an den Vater des Opfers zahlen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Sie waren gerufen worden, um Menschen in Not zu helfen, doch als der Polizeibeamte Carsten F. und eine Kollegin mit ihrem Streifenwagen zum Einsatzort in Berlin-Marzahn eilten, kam es zu einem folgenschweren Unfall. Ein Fußgänger stirbt, der Fall beschäftigt Gutachter, Ermittler und Gerichte gut fünf Jahre lang. Am Donnerstag (27. Februar) wurde der Beamte von einem Gericht verurteilt.
Rückblick: Am 14. Februar 2020, in einer kalten, nebligen Nacht, ging gegen 22.40 Uhr ein Notruf in der Leitstelle der Berliner Polizei ein. In der Allee der Kosmonauten soll es einen bewaffneten Raubüberfall geben. Der Einsatzort, ein Hotel an der Ecke Marzahner Chaussee, in dem es schon häufiger zu Auseinandersetzungen gekommen war.
Polizeiwagen rast mit 122 km/h über die Allee der Kosmonauten
Wie die Ermittlungen ergeben haben, raste der Funkwagen mit Carsten F. am Steuer mit bis zu 122 Kilometern in der Stunde auf der Allee der Kosmonauten in Richtung des Einsatzortes. Gegen 22.44 Uhr erfasste der Einsatzwagen einen Fußgänger, der die Allee der Kosmonauten auf Höhe des S-Bahnhof Springpfuhl überqueren wollte.

Ermittler einer anderen Polizeidirektion sicherten damals Spuren an der Unfallstelle.
Dennis Lloyd BrätschDer Fußgänger wurde mehrere Meter über die Fahrbahn geschleudert und blieb schwer verletzt am Boden liegen. Der Polizist Carsten F. und seine Kollegin, die zum Unfallzeitpunkt neben ihm auf dem Beifahrersitz saß, begannen sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen. Trotz aller Bemühungen der Polizeibeamten und der herbeigerufenen Rettungskräfte erlag er wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen.
Lange Zeit war unklar, ob der Polizeiwagen tatsächlich mit Sonder- und Wegerechten, also mit Blaulicht und Martinshorn, unterwegs war. Zeugen berichteten damals, dass das Polizeiauto ohne diese Signale an einem stehenden Bus vorbeigefahren sei, als es zu dem Unfall kam. Erst nach der Kollision mit dem 30-jährigen Fußgänger sei das Blaulicht eingeschaltet worden.
Beim Crash ohne Blaulicht und Martinshorn
„Wir wollen alle, dass die Polizei schnell kommt, wenn wir in Not sind“, sagte der Vorsitzende Richter. Doch es müsse dafür Sorge getragen werden, dass Menschen nicht zu Schaden kommen. Blaulicht und Martinshorn seien wenige Sekunden vor der Kollision ausgeschaltet worden. Das sei wohl aus taktischen Gründen erfolgt, weil der Einsatzort fast erreicht war und die mutmaßlichen Täter nicht gewarnt werden sollten.

Der Funkwagen der örtlichen Polizeidienststelle wies deutliche Spuren auf, die auf den Aufprall hindeuteten.
Dennis Lloyd Brätsch„Wenn ich Sonder- und Wegerechte aber nicht nutze, dann muss ich die Geschwindigkeit massiv drosseln“, so der Richter. Der Angeklagte habe sich pflichtwidrig verhalten. Auch der Fußgänger, der die Straße an einer nicht dafür markierten Stelle überqueren wollte, hätte nach Überzeugung des Gerichts den Unfall vermeiden können - „wenn er geguckt hätte“.
Polizist nach Unfall in Marzahn zu Geldstrafe verurteilt
Der Angeklagte Carsten F. hatte sein tiefes Bedauern geäußert. Auch für ihn sei der Unfall bis heute ein traumatisches Erlebnis, er denke täglich daran. Bei der nächtlichen Fahrt habe er „nur etwas Dunkles gesehen, gebremst, dann hat es auch schon geknallt“. Der Verteidiger forderte Freispruch. Auch bei einem Tempo von etwa 60 km/h wäre der Unfall laut einem Gutachter nicht vermeidbar gewesen, so der Anwalt.
Carsten F. ist nun fünf Jahre nach dem Unfall von dem Amtsgericht Tiergarten der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Die Verhängung einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 130 Euro (7.800 Euro) bleibe vorbehalten, hieß es weiter im Urteil. Die Bewährungszeit betrage ein Jahr. Zudem soll der Beamte 7.000 Euro an den Vater des Unfallopfers zahlen, der im Prozess Nebenkläger war. Der Angeklagte sei „viel zu schnell gefahren“, allerdings habe es ein massives Mitverschulden des Fußgängers gegeben, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

