Prozess
: Mordurteil im Fall Emily – Die Lügen des Angelo S.

Mit seinem Mordurteil gegen den Vater der kleinen Emily aus Eberswalde sendet das Frankfurter Landgericht ein wichtiges Signal an andere potenzielle Täter.
Von
Mathias Hausding
Frankfurt (Oder)
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Verurteilt: Angelo S. aus Eberswalde mit seinem Anwalt Alrik Kohrs im Landgericht Frankfurt (Oder)

dpa

Es kostete das Leben des zweieinhalb Jahre alten Mädchens. „Emilys Tod ist allein dem Angeklagten zuzurechnen“, sagt die Richterin. "Diese Tat steht auf tiefster Stufe. Der Vater hat seiner Tochter alles vorenthalten, was es an menschlichem Umgang gibt.“ Das am Freitag vor dem Frankfurter Landgericht verhängte Urteil lautet: lebenslange Haftstrafe wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen.

Es ist ein nach fast einem Jahr Beweisaufnahme hart erarbeiteter und gut begründeter Richterspruch mit wichtiger Signalwirkung: Wer sein Kind vernachlässigt, misshandelt und es dann seinem Schicksal überlässt, kann bei tödlichem Verlauf auch dann wegen Mordes verurteilt werden, wenn ihm keine direkte Tötungsabsicht nachgewiesen werden kann. Ein sogenannter bedingter Tötungsvorsatz genügt für eine lebenslange Haftstrafe, also das man „den Eintritt des Todes für möglich hält und ihn billigend in Kauf nimmt“, so Richterin Sattler mit Blick auf das Vorgehen des 29 Jahre alten Angelo S.

Hart erarbeitet ist das Urteil vor allen Dingen deshalb, weil sich die Kammer an insgesamt mehr als 30 Verhandlungstagen durch etliche Lügen und Schutzbehauptungen des Angeklagten kämpfen musste. Auch dank diverser Gutachten von Sachverständigen sieht das Gericht nun die Unfallversionen widerlegt, mit denen Angelo S. die zahlreichen Verletzungen seiner Tochter zu erklären versuchte.

„Es passt zeitlich nicht und auch die erlittenen Verletzungen passen nicht zum vom Angeklagten geschilderten Hergang“, sagt die Vorsitzende zum Beispiel über einen angeblichen Treppensturz, den es nach Überzeugung der Kammer in Wahrheit nicht gegeben hat. Wenige Tage nach dem angeblichen Unfall im Treppenhaus der Wohnung von Angelo S. in Eberswalde sei Emily im Oktober 2017 kollabiert, so die Version des Angeklagten. Die Kammer hingegen ist davon überzeugt, dass das Mädchen zu dem Zeitpunkt längst so geschwächt war, dass sie sich überhaupt nicht mehr auf den Beinen halten und demzufolge auch nicht aus Versehen die Treppe herunterfallen konnte. Zudem habe der Vater schon im früheren Verlauf des Martyriums bestimmt, dass Emily weder die Wohnung noch ihr Zimmer verlässt.

Weil es also jenen Treppensturz nicht gegeben habe, müsse es einer der erheblichen körperlichen Übergriffe des Angeklagten auf seine Tochter gewesen sein, der am 10. Oktober 2017 dazu führte, dass Emily mit schwersten Schädelverletzungen ins Koma fiel und auch mit einer Not-OP nicht mehr gerettet werden konnte. Ein halbes Jahr später starb das Mädchen in einem Pflegeheim. Beckenbruch, schwer verletzter Zeh, Verbrennungen – die Liste der unversorgten Verletzungen des Mädchens ist lang. Angelo S. hat sein Kind immer wieder geschlagen, ans Bett gefesselt, ihre Ernährung vernachlässigt.

Zehn Kilogramm wog die Zweieinhalbjährige, als sie ins Krankenhaus eingeliefert wurde, „katastrophal zu wenig“, betont die Richterin. Schon als sie ein Jahr alt war, habe die Vernachlässigung begonnen. Der alleinerziehende Vater war mit einer neuen Frau und ihren drei Kindern zusammengezogen. Dann kam noch ein gemeinsames Baby hinzu, ein Boxermischling und eine Katze komplettierten den Haushalt in der viel zu kleinen 60-Quadratmeter-Wohnung. „Emily störte ihn in seiner neuen Familie“, sagt die Vorsitzende über das Motiv des Angeklagten für Vernachlässigung und Misshandlung. „Außerdem spielte er lieber am Handy oder konsumierte Drogen, als sich um seine Tochter zu kümmern.“